FAQ

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten:
Sie erreichen unsere Geschäftsstelle telefonisch unter 030 / 21 96 43 97 von Montag – Freitag in der Zeit von 10:00 – 15:00 Uhr oder per E-Mail bvd-gs@bvdnet.de.


Die FAQ finden Sie hier als PDF Download.

1. Wer ist der BvD?


Der Berufsverband fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Deutschland. Schwerpunkte sind die weitere Etablierung des Berufsbildes des Datenschutzbeauftragten in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sowie die Unterstützung unserer Mitglieder in ihrer Tätigkeit als Datenschutzbeauftragte und -berater. Dabei hat die Qualitätssicherung angebotener Leistungen von Mitgliedern des Berufsverbandes als Alleinstellungsmerkmal im Wettbewerb höchste Priorität. Der BvD bietet zudem qualifizierte Informationen rund um den Beruf und die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten. Fakten zum Verband:


2. Welche Ziele verfolgt der BvD?


Zweck des BvD ist die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten:

Darüber hinaus wirkt er mit bei Gesetzgebungsverfahren und bei der Konkretisierung von Gesetzesvorschriften, z.B. bei der im Bundesdatenschutzgesetz geforderten “Fachkunde” und “Zuverlässigkeit” von Datenschutzbeauftragten mit.


3. Mit welchen Themen setzt sich der BvD auseinander?


Der BvD widmet sich vorrangig um folgende Themen:


4. Wie viele Mitglieder hat der Verband und wie setzen sich diese zusammen?


Der BvD hat bundesweit ca. 650 Mitglieder (Stand: Juni 2010). Diese sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2500 Unternehmen und Behörden bestellt.


5. Wie kann ich Mitglied werden?


Sie sind Datenschutzbeauftragter und möchten Mitglied im BvD werden? Der Jahresbeitrag für eine persönliche Mitgliedschaft beträgt 100,00 EUR. Laden Sie sich das Beitrittsformular unter https://www.bvdnet.de/mitgliedschaft herunter, füllen dieses aus und senden es uns mit der Post.

Auch Unternehmen können bei uns Mitglied werden. Die Jahresbeiträge sind abhängig von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter. Die jeweiligen Jahresbeiträge finden Sie auf www.bvdnet.de.

Mehr Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://www.bvdnet.de/mitgliedschaft oder kontaktieren Sie unsere Geschäftsstelle.


6. Welche Vorteile habe ich als Mitglied im BvD?


Mitglieder des Berufsverbandes können mit Kollegen in fachlichen und persönlichen Kontakt treten, sie werden von einem starken Verband in Politik und Gesellschaft vertreten und können finanzielle Vorteile bei Fachliteratur und Veranstaltungen in Anspruch nehmen.


7. Wie kann ich mich als Mitglied aktiv im Verband einbringen?


Wenn Sie fachlich an Datenschutzthematiken arbeiten möchten:
Unsere Arbeitskreise (AK) setzen sich inhaltlich mit bestimmten Datenschutzthematiken auseinander und entwickeln sie weiter. AKs stehen allen Mitgliedern offen und sind bundesweit aktiv. Mehr Informationen zu unseren Arbeitskreisen finden Sie unter http://www.bvdnet.de/arbeitskreise.

Sie möchten stärker direkt am Verband mitgestalten?
Unsere Ausschüsse unterstützen den Vorstand bei seiner Aufgabenerfüllung und wirken bei der Entwicklung des Verbandes mit, aktive Unterstützung ist jederzeit herzlich willkommen. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.bvdnet.de/arbeitskreise.

Regionalgruppen ermöglichen den Kontakt der Mitglieder untereinander. Sie legen selbst Themen fest und treffen sich in der jeweiligen Region zum Austausch. Ansprechpartner in Ihrer Region finden Sie unter http://www.bvdnet.de/regionalgruppe.


8. Wie komme ich in den Mitgliederbereich?


Unser Mitgliederbereich ist ein geschützter Bereich. Jedes unserer Mitglieder hat dort Zugang. Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedsnummer und eine gültige E-Mail-Adresse, die bei der Geschäftsstelle hinterlegt sein muss. Unter http://www.bvdnet.de/mitgliedschaft finden Sie eine pdf-Datei mit der ausführlichen Beschreibung des Anmeldevorgangs. Sollten Sie dennoch Hilfe benötigen, melden Sie sich bitte bei unserer Geschäftsstelle.


9. Bildet der BvD Datenschutzbeauftragte aus?


Der BvD bildet zurzeit keine Datenschutzbeauftragten aus. Gern sind wir Ihnen jedoch bei der Suche nach einem Weiterbildungsanbieter behilflich. Wir empfehlen Interessenten, die sich zum Datenschutzbeauftragten ausbilden lassen möchten, sich an die udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit - gemeinnützige Gesellschaft mbH zu wenden. Sie erreichen udis unter www.udis.de.


10. Wann muss ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen?


Auszug aus § 4f BDSG “Beauftragter für den Datenschutz”
(1) Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten, haben einen Beauftragten für den Datenschutz schriftlich zu bestellen. Nicht-öffentliche Stellen sind hierzu spätestens innerhalb eines Monats nach Aufnahme ihrer Tätigkeit verpflichtet. Das Gleiche gilt, wenn personenbezogene Daten auf andere Weise erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und damit in der Regel mindestens 20 Personen beschäftigt sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nicht-öffentlichen Stellen, die in der Regel höchstens neun Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen. Soweit aufgrund der Struktur einer öffentlichen Stelle erforderlich, genügt die Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz für mehrere Bereiche. Soweit nicht-öffentliche Stellen automatisierte Verarbeitungen vornehmen, die einer Vorabkontrolle unterliegen, oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung oder der anonymisierten Übermittlung automatisiert verarbeiten, haben sie unabhängig von der Anzahl der mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigten Personen einen Beauftragten für den Datenschutz zu bestellen. {...}

Den vollständigen Text des BDSG finden Sie unter http://www.bvdnet.de/links. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an unsere Geschäftsstelle.


11. Welche Qualifikation sollte ein Datenschutzbeauftragter haben?


Der Datenschutzbeauftragte benötigt gleichermaßen juristischen wie technischen Sachverstand. Wir empfehlen Ihnen, sich unser aktuelles Berufsbild herunter zu laden. Dort finden Sie alle relevanten Informationen zur Qualifikation des Datenschutzbeauftragten. Das Berufsbild finden Sie unter www.bvdnet.de.


12. Welche Veranstaltungen führt der BvD durch?


Aktuelle Veranstaltungen des BvD und unserer Kooperationspartner finden Sie hier: http://www.bvdnet.de/termine.


13. Vermittelt der BvD externe Datenschutzbeauftragte?


Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich über unseren Verband vermitteln zu lassen. Sie als Unternehmen erhalten auf Anfrage eine Liste der in Ihrer Region ansässigen Datenschutzbeauftragten. Eine Anfrage zur Vermittlung kann bequem von unserer Internetseite aus getätigt werden. Das Anfrageformular finden Sie hier: http://www.bvdnet.de/service.


14. Als externer Datenschutzbeauftragter beim BvD registrieren


Wenn Sie Mitglied im BvD sind, dann können Sie sich jederzeit bequem von unseren Internetseiten (www.bvdnet.de/service) aus registrieren lassen. Alles was Sie hierfür benötigen, ist Ihre Mitgliedsnummer. Von Zeit zu Zeit erreichen den BvD Anfragen von Firmen nach externen DSBs. Soweit Ihre Tätigkeitsschwerpunkte und die angegebene Region zu der Anfrage passen, werden Ihre Daten an den Interessenten weiter gegeben. Dieser Service wird für BvD-Mitglieder unverbindlich und ohne jede Gewähr angeboten.

15. Sie sind Journalist?


Für allgemeine Fragen des Datenschutzes, zum BvD sowie bei Wunsch um Stellungnahme des BvD zu einem aktuellen Datenschutzthema wenden Sie sich an unsere Presseabteilung. Sie erreichen diese per E-Mail: pressestelle@bvdnet.de oder vereinbaren über die Geschäftsstelle einen Rückruf.


16. Welche Literatur zum Datenschutzrecht können Sie mir empfehlen?


Eine Literaturliste ist auf dem BvD-Webserver verfügbar.