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Stellungnahme des BvD zur EU-Datenschutz-Richtlinie

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. begrüßt es, daß es der Europäischen Union nun endlich gelungen ist, die seit langem geplante und immer wieder umformulierte Datenschutz-Richtlinie zu verabschieden. Die EU hat nun ein akzeptables Fundament, auf dem sich ein europäischer Datenschutz entwickeln läßt.

Den BvD freut es natürlich ganz besonders, daß es über die EU-Richtlinie auch gelungen ist, die Institution des betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu erhalten, waren doch nicht alle Staaten der EU davon berzeugt, da ein solches Organ der Selbstkontrolle überhaupt ein wirksames Instrument des Datenschutzes sein könne. Es waren ja auch nicht nur Verfechter eines effektiven Datenschutzes, die sich für die Beibehaltung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten ausgesprochen haben.

In der Tat klaffen auch im 17. Jahre des bundesdeutschen Datenschutzes Wirklichkeit und Anspruch in bezug auf den betrieblichen Datenschutzbeauftragten immer noch weit auseinander: Viele Betriebe, aber auch Arzt- und Rechtsanwaltspraxen oder Büros von Unternehmens- und Steuerberatern sind der erforderlichen Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bis heute überhaupt nicht nachgekommen oder haben einen Datenschutzbeauftragten bestellt, der - aus unterschiedlichen Gründen - den vom Gesetz an ihn gestellten Anforderungen nicht nachkommen kann.

Aber es gibt auch positive Entwicklungen: Ein wachsendes Bewußtsein für den Stellenwert des Datenschutzes im Rahmen der sich rasant fortentwickelnden Informationstechnologien und es gibt immer mehr betriebliche (und behördliche) Datenschutzbeauftragte, die an einer sozialverträglichen Gestaltung der in ihrer Institution eingesetzten DV-Verfahren entscheidend mitwirken können.

Diese engagierten Datenschützer (und nicht die Alibi-Datenschutzbeauftragten!) waren es, die die Europäische Union bewogen haben, das deutsche Modell der Selbstkontrolle als Sonderweg in der EU weiterhin zuzulassen. Diese Tatsache wird dem BvD Verpflichtung sein, sich in Zukunft noch stärker für die Belange der engagierten betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten einzusetzen, vor allem aber auch für jene Kolleginnen und Kollegen, die sich gerne stärker für den Datenschutz einsetzen möchten, denen aber von ihren Geschäfts- und Behördenleitern immer noch fast ausschlie˜lich eine Alibifunktion zugedacht wird.

Prof. Dr. Gerhard Kongehl, BvD (1996)