14.03.2005
Graphisches Symbol zum Hinweis auf Beobachtung mit optisch-elektronischen Einrichtungen (Video-Infozeichen)
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat bei der Verabschiedung der DIN-Norm 33450 (Video-Infozeichen) mitgewirkt.
Im Dezember 2004 wurde vom DIN Deutschen Institut für Normung e.V. die DIN-Norm 33450 (Video-Infozeichen) verabschiedet. Das einheitliche Video-Infozeichen soll dazu beitragen, die Verpflichtung aus dem Gesetz, den Umstand der Videoüberwachung und die verantwortliche Stelle nach § 6b Abs. 2 BDSG durch geeignete Maßnahmen erkennbar zu machen, für alle Anwendungsfälle umzusetzen.
Diese Norm wurde vom Normenausschuss Gebrauchstauglichkeit und Dienstleistungen (NAGD) im DIN erarbeitet. Am Normungsvorhaben beteiligt waren Vertreter der Privatwirtschaft (Schutz- und Wachdienste), von öffentlichen Stellen (Aufsichtsbehörden) und des BvD (Vorstandsmitglied Udo Wenzel). Der Entwurf zur Norm wurde im Mai 2004 veröffentlicht. Im Entwurf wurde nach Meinung des BvD-Vorstands die Pflicht zur Angabe der verantwortlichen Stelle nicht genügend konkretisiert. In seiner Stellungnahme zum Norm-Entwurf hat der BvD deutlichere Formulierungen vorgeschlagen. Der Einspruch des BvDs wurde bei der Verabschiedung der Norm berücksichtigt.
Der DIN-Norm 33450 ist eine CD beigefügt. Auf dieser befindet sich das neue Zeichen im pdf-Format, so dass sich schnell und unkompliziert Aufkleber oder Schilder herstellen lassen. Weitere Informationen können der DIN-Pressemitteilung zum Video-Infozeichen entnommen werden. Bestellen kann man die DIN-Norm 33450 beim Beuth-Verlag.