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Presseerklärung

19. September 2005

Drastischer Abbau des Datenschutzes geplant

Eine Bundesratsinitiative der Länder Niedersachsen und Hessen will für alle Unternehmen die Schwelle zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten von fünf auf zwanzig Beschäftigte erhöhten. Entsprechend soll der Schwellenwert für die Meldepflicht geändert werden. Nach Ansicht des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. wird durch diese beabsichtigte Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes der Grundrechtsschutz von Millionen von Beschäftigten und Verbrauchern durch eine deutlich geringere Kontrolldichte gefährdet!

Insbesondere bei der Verarbeitung von Massendaten (z.B. Inkassobüros, Personalvermittlungen, Schreibbüros, IT-Dienstleister) entsteht dadurch eine Schutzlücke. Darüber hinaus wird die Änderung gerade auch den Schutz besonders sensibler Daten, wie sie z.B. in Arztpraxen, Apotheken, Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzleien anfallen, gefährden.

Nach den Erfahrungen des Berufsverbandes, dessen Mitglieder bundesweit für Unternehmen verschiedenster Branchen und Größen als Datenschutzbeauftragte tätig sind, wird der Schutz des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger bereits jetzt schon viel zu stiefmütterlich behandelt. Hunderttausende Unternehmen und Dienstleister verzeichnen momentan schon erhebliche Defizite. In der Regel bedarf es erst der Initiative von Arbeitnehmervertretungen oder drohender Kontrollen der Aufsichtsbehörden, damit überhaupt die geltenden Rechtsvorschriften wahrgenommen und schrittweise umgesetzt werden.

Für die Festlegung der Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten werden diejenigen Beschäftigten in einem Unternehmen gezählt, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten umgehen. Gleiches gilt für die Meldepflicht. Die geforderte Anhebung des Schwellenwertes gefährdet massiv den Grundrechtsschutz der Bürger und zeugt von mangelndem Sachverstand.

Das deutsche Modell des Datenschutzbeauftragten – als innerbetriebliche Kontrollinstanz – hat sich bewährt und wird inzwischen zunehmend international kopiert, so zuletzt in Frankreich geschehen. Der Datenschutzbeauftragte nimmt damit eine wichtige Funktion in dem vom Bundesverfassungsgericht geforderten Kontrollsystem wahr. Er erhöht die Rechtssicherheit und Vertrauenswürdigkeit in seinem Unternehmen. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragen Deutschlands (BvD) e.V. fordert, die momentane Regelung des Bundesdatenschutzgesetztes beizubehalten. Die Umsetzung der Initiative würde die faktische Abschaffung des Datenschutzes in weiten Teilen der Gesellschaft bedeuten und ist daher abzulehnen!

Berufsverband der Datenschtzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. Prof. Dr. Hannes Federrath (Vorsitzender des Vorstands des BvD) http://www.bvdnet.de

Diese Presseerklärung wird unterstützt vom Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e.V. (www.fiff.de).

Nachtrag

(28.09.2005) Eine fast gleichlautende Presseerklärung wurde von der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (DVD) e.V. (www.datenschutzverein.de) am 23.09.2005 abgegeben.

(29.09.2005) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 23. September 2005 beschlossen, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.