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Presseinformation

Ulm, 6. Juli 2006

Kunden über Datendiebstähle informieren

Wenn Unternehmen im Hinblick auf personenbezogene Daten eine Panne unterlaufen ist, sollen sie die betroffenen Personen darüber informieren müssen. Mit dieser Forderung unterstützt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. einen entsprechenden Antrag der Grünen im Bundestag.

In letzter Zeit häufen sich auch in Deutschland Fälle von “Identitätsdiebstählen”. “Wir bemerken vielerorts einen unverändert legeren Umgang mit personenbezogenen Daten”, äußert sich Richard Deprosse. Er gehört zum Vorstand des BvD, dessen Mitglieder als Datenschutzbeauftragte in zahlreichen großen und kleinen Unternehmen und Behörden tätig sind. “Die notwendigen und durch uns angemahnten Maßnahmen zum Datenschutz für Kunden und Mitarbeiter werden oft aus Kostengründen oder Bequemlichkeit nicht umgesetzt.” So kommt es vor, dass Pannen zu spät oder überhaupt nicht bemerkt werden. Im Schadensfall versuchen die betroffenen Unternehmen, möglichst wenig Aufsehen zu erregen. “Im Automobilbau ist es unvorstellbar, dass Hersteller beim Auftauchen von Fehlern ähnlich verfahren. Hier sehen wir Rückrufaktionen als selbstverständliche Reaktion auf bekannt gewordenen Risiken an. Wenn es aber um “verloren gegangene” Bankzugangsdaten, Krankenakten oder Kundenlisten geht, lassen sich die Verantwortlichen oft dazu verleiten, das Problem schweigend auszusitzen.”

“Die gegenwärtige Rechtslage und das vorhandene Kontrollsystem in Deutschland befördern diese Einstellung”, bemerkt Frank Henkel, Justiziar des Verbandes. “Dagegen sind beispielsweise in Kalifornien Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden zu informieren, sobald die vertrauliche Behandlung ihrer personenbezogenen Daten nicht mehr gewährleistet ist. In diese Richtung sollte das deutsche Bundesdatenschutzgesetz geändert werden.” Dabei sollte den Betroffenen ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch gegenüber den Unternehmen eingeräumt werden, die bei der Verwaltung ihrer Kundendaten fahrlässig oder rechtswidrig vorgegangen sind.

Der Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. mit mehr als 380 Mitgliedern hat seinen Sitz in Ulm. Weitere Informationen zum Verband erhalten Sie durch die BvD-Geschäftsstelle, Telefon (02043) 40 13 577 sowie auf der Internetseite http://www.bvdnet.de.

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