Presseinformation
Berlin, 20.09.2008
Datenschutzverband agiert - Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgelegt
Der leichtfertige Umgang mit Beschäftigtendaten der letzten Monate zeigt, dass das von der Politik lange geplante Arbeitnehmerdatenschutzgesetz endlich verwirklicht werden muss.
Der Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. legt jetzt einen Vorschlag zu notwendigen Regelungen für ein „Gesetz zum Schutz der Persönlichkeitsrechte im Arbeitsverhältnis“ vor. Das Dokument beschreibt erstmalig Regelungen zu allen Bereichen des Arbeitnehmerdatenschutzes und betrachtet darüber hinaus das Persönlichkeitsrecht als Ganzes.
Die Arbeitswelt ist durch die komplexen und immer weiter reichenden Formen der Informations- und Kommunikationstechniken geprägt. Ohne Einschränkung durch den Gesetzgeber werden dadurch Fakten geschaffen, welche die Persönlichkeitsrechte von Beschäftigten massiv verletzen.
Der vollständige Text ist abrufbar unter: http://www.bvdnet.de/arbeitskreise/akbdsg
Der BvD-Arbeitskreis „Datenschutz in Recht und Praxis“ erarbeitet aktiv Vorschläge zur Verbesserung des Datenschutzes in Deutschland. Dies kann sowohl durch Vorschläge zu Gesetzesänderungen, zu neuen Gesetzen oder auch durch Stellungnahmen zu aktuellen Datenschutzproblemen und deren Lösung sein.
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 450 Mitglieder sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und Behörden bestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle:
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