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Presseinformation

Berlin, 12.02.2009

„Yes we can, Yes we want“ – Jetzt auch Aufbruch für Datenschützer!

Während Supermärkte, Telefonprovider und nun auch Logistikunternehmen die Politiker unter Zugzwang setzen, um Maßnahmen für besseren Datenschutz zu erfinden, zeigt der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V., wie es gehen kann: bestehende Instrumente verbessern und sich selbst weiterentwickeln!

Nach über zweijähriger verbandsinterner Ausarbeitung hat der BvD-Vorstand die Berufsgrundsätze für Datenschutzbeauftragte verabschiedet. Zum ersten Mal liegt nun in Deutschland eine umfassende greifbare Beschreibung des Berufs „Datenschutzbeauftragter“ vor – 31 Jahre nach der „Geburt“ des Datenschutzbeauftragten im ersten Bundesdatenschutzgesetz.

Die Berufsgrundsätze beschreiben in drei Kapiteln, welche Kenntnisse und Fähigkeiten jemand für die Ausübung der Datenschutzbeauftragtenfunktion haben muss, welche Aufgaben zu erfüllen sind und wie die Tätigkeiten auszuüben sind. Die Berufsgrundsätze geben Antwort auf Fragen, die bislang offen geblieben sind. Vorbei die Zeiten, in denen allein die zwei Gesetzesbegriffe „Fachkunde“ und „Zuverlässigkeit“ das berufliche Dasein vage beschrieben haben.

Marco Biewald, stellvertretender Vorsitzender des BvD: „Statt nur nach neuen Instrumenten im Datenschutz zu rufen, zeigt der BvD, dass man bestehende und in der Vergangenheit bewährte Werkzeuge konsequent verbessern kann – und muss. Datenschutzbeauftragte müssen heute mehr können und komplexere Aufgaben lösen als vor 20 Jahren. Orientierung tut Not. Dem stellt sich der BvD: Wir wollen nicht mitlaufen, sondern führen und setzen mit den Berufsgrundsätzen eine seriöse, sehr konkrete Richtschnur.“

Zugleich setzt der BvD Maßstäbe für den eigenen Berufstand. Der Aufschrei nach mehr und besserem Datenschutz führt zu einer Flut von Anbietern, die meinen, Datenschutz leisten zu können. Ab heute können Unternehmen, Behörden, Verbände und interessierte Bürger in Deutschland kritisch damit umgehen und die Qualität von Datenschutzbeauftragten zuverlässig hinterfragen. Die Berufsgrundsätze können von Jedermann auf der Webseite des Berufsverbandes abgerufen werden, unter http://www.bvdnet.de/_media/download/dsb-berufsgrundsaetze.pdf.

Die Mitglieder des Berufsverbandes werden am 13.03.09 darüber entscheiden, ob aus der Orientierung mehr wird und die Berufsgrundsätze verbindlich werden. Mit ihrer Hilfe wird der eigene Qualitätsanspruch von Datenschutzbeauftragten in der Datenschutzberatung schon jetzt spürbar verbessert und hat bundesweiten Vorbildcharakter.

Statt nach dem Staat zu rufen, der mehr für Datenschutz tun soll, fangen Datenschützer da an, wo man das meiste erreichen kann: bei sich selbst. Alles ist machbar. Die engagierten und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten im BvD wissen es schon lange: „Yes we can“ noch mehr!


Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat seinen Sitz in Berlin. Seine ca. 470 Mitglieder sind als interne oder externe Datenschutzbeauftragte in mehr als 2000 Unternehmen und Behörden bestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie in der Geschäftsstelle:

Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e. V.
Budapester Straße 31
10787 Berlin

Internet: http://www.bvdnet.de
E-Mail: bvd-geschaeftsstelle@bvdnet.de

Telefon: (030) 21964397
Telefax : (030) 21964392