100 Tage US-Präsident: Big Brother lernt vom deutschen Erfolgsmodell Datenschutzbeauftragter
Ende März hat das US Repräsentantenhaus im US-Kongress einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Department of Homeland Security (DHS) Datenschutzbeauftragte in den einzelnen Abteilungen geschaffen werden sollen.
Hierzu erklärte Marco Biewald, stellv.Vorsitzender des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD): „Wir begrüßen diesen Schritt außerordentlich und fordern die Parteien im Bundestag auf, das deutsche Erfolgsmodell „betrieblicher und behördlicher Datenschutzbeauftragter“ gemeinsam mit dem BvD nachhaltig auszubauen und die weltweite Vorreiterrolle in Sachen Datenschutzbeauftragter wieder einzunehmen.“
Deutschland war Vorreiter darin, die Kontrolle und Beratung bei der datenschutzgerechten Datenverarbeitung dezentral durch einen betrieblichen bzw. behördlichen Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen und Behörden direkt anzusiedeln. Der BvD-Vorstand erklärte hierzu: „Dieser Vorreiterrolle wird die deutsche Gesetzgebung aber nicht mehr gerecht.“
Noch in den Neunziger Jahren kämpfte Deutschland mit Erfolg darum, dass - im Vergleich zur zentralen Kontrolle durch eine staatliche Behörde - unbürokratische Kontrollinstrument in die EU-Datenschutzrichtlinie aufzunehmen. Inzwischen hat sich das Modell „Datenschutzbeauftragter“ in immer mehr Ländern der EU durchgesetzt, z.b. in der Slowakei, Luxemburg, aber auch in Frankreich. Hierzu sagte Marco Biewald: „Dies beweist, dass dies der bessere Weg zum guten Datenschutz ist. Aber Aufgaben und Tätigkeiten des Datenschutzbeauftragten sind komplexer und umfassender geworden, ohne dass die deutsche Gesetzgebung dem Rechnung getragen hat.“
Der BvD-Vorstand verweist darauf, dass der BvD aktiv die Normierung des Berufes Datenschutzbeauftragter vorantreibt. Deshalb fordert der BvD die deutsche Gesetzgebung, Verbände und Institutionen auf, die mehre Jahrzehnte langen Erfahrungen mit dem Datenschutzbeauftragte zu nutzen, um gemeinsam mit dem BvD das Modell Datenschutzbeauftragter den neuen Herausforderungen unserer datenschutzrisikoreichen Welt anzupassen.
Die Mitgliederversammlung des BvD hat auf den BvD-Verbandstagen im März die Entwicklung der Berufsgrundsätze des Datenschutzbeauftragten bestätigt und eine ständige Fortentwicklung der Grundsätze eingefordert. Innerhalb des BvD wird zudem an Übergangsvorschriften bei der Einführung der Berufsgrundsätze gearbeitet. „Wir gehen davon aus, dass wir im Gegensatz zur Regierungskoalition noch vor der Bundestagswahl - auf unserem Jubiläumskongress in Ulm – etwas erreichen, und zwar unser Modell eines anerkannt qualifizierten Datenschutzbeauftragten“ sagte Biewald.
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