2. DSAnpUG-EU beschlossen – Benennungsgrenze von 10 auf  20 Personen angehoben

BvD kritisiert Gesetzesänderung als Konzept von gestern

Um 3 Uhr in der Nacht vom 27.6. auf den 28.6.2019 hat der Bundestag mit Koalitionsmehrheit das zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU beschlossen.

Ein wesentlicher Inhalt, der für uns als Datenschutzbeauftragte besondere Relevanz hat und seit Monaten politisch diskutiert wurde, waren Änderungen hinsichtlich der Benennungspflicht von Datenschutzbeauftragten. In den letzten Monaten gab es verschiedene Vorstöße zur Abschaffung der Benennungspflicht nach § 38 BDSG – auf die der BvD bereits frühzeitig reagiert hat.

Einige Fraktionen im Bundestag konnten sich unseren Argumenten anschließen, so dass der Kompromiss nun in der Anhebung der Personenzahl von 10 auf 20 gefunden wurde. Auch das hat sicher für einige Mitglieder weitreichende Folgen.

Dem vom Bundestag beschlossenen 2. DSAnpUG muss noch der Bundesrat zustimmen, der am Freitag tagt. Die Änderungen sollen einen Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Siehe auch:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw26-de-datenschutz-649218

Der BvD e.V. hatte den langen Gesetzgebungsprozess intensiv begleitet und immer wieder auf die Risiken für Unternehmen und Betroffene hingewiesen.

Über den aktuellen Inhalt der Gesetzänderungen (über 150 Einzelgesetze wurden angepasst) werden wir weiter informieren.

BvD-Pressemeldung: Lockerung der Benennungspflicht schadet Unternehmen und Betroffenen

3 Kommentare

  • Thomas Giese sagt:

    Naja, ich sehe das Ganz nicht sooo kritisch. Die Tatsache, dass keine Benennungspflicht mehr besteht wenn nun mind. 20 Personen als den bisherigen 10 Personen regelmäßig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, heißt ja nicht, dass diese Unternehmen die Datenschutzauflagen nicht beachten müssen. Dann müssen die Kontrollen hat forciert werden.

  • KS sagt:

    Diese Information klingt hier recht faktisch. Doch ist keinerlei Termin genannt! Warhscheinlich liegt das daran, dass das 2.DSAnpUG erst noch durch den Bundesrat muss. D.h. am 07.09.2019 ist in der entsprechenden Sitzung ein „finaler Beschluss“ zu erwarten. Bislang gilt noch die Regelung des 1.DSAnpUG mit 10 Personen.

  • Alois Augenstein sagt:

    Jetzt ist es offiziell. Das 2. DSAnpUG wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

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