Bernd Schütze

Abmahnungen sollen eingedämmt werden

Nachdem schon darüber in der Presse (z.B. wallstreet online, Deutschland today oder auch finanztreff) berichtet wurde, veröffentlichte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am 11. September 2018 den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs„. Zielsetzung des Entwurfs ist eine Verhinderung des Missbrauchs des Abmahnrechts.

Eine erste Kommentierung der CDU/CSU („Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch des BMJV muss nachgebessert werden„) kritisiert, dass der Entwurf nur unzureichend gegen missbräuchliche Abmahnungen bzgl. angeblicher Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung schützt. Seitens des BMJV ist zu hören, dass derzeit geprüft wird, wie ergänzende Sonderregelungen für die Abmahnung datenschutzrechtlicher Verstöße in den Entwurf aufgenommen werden können.

Eine kurze, von der Bundesrechtsanwaltskammer erstellte Zusammenfassung bzgl. der Regelungen findet sich bei juris. Erste Reaktionen zum Gesetzesentwurf finden sich z.B. unter

Die Verbändeanhörung hat begonnen, es ist daher damit zu rechnen, dass kurzfristig Kommentierungen seitens datenschutzrechtlich interessierter Verbände vorliegen.

Autor: Dr. Bernd Schütze

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