Aktuelle Prüfung durch Aufsichtsbehörden zur grenzüberschreitenden Datenübermittlung


Dass die deutschen Aufsichtsbehörden angesichts ihrer Aufgabenfülle nicht mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet sind, die beraten, entscheiden, kontrollieren und Verfehlungen verfolgen, ist in der Datenschutzszene nichts Neues. Eingaben Betroffener können nicht zeitnah bearbeitet werden, und behördenübergreifende Abstimmungen ziehen sich oft monatelang hin. Dies scheint auch Politikern bewusst zu werden, zumindest, wenn man einem Spiegel Online – Artikel Glauben schenken darf, wenn Politikern auch mal das passiert, was jedem Bürger tagtäglich widerfährt – die offensichtlich unrechtmäßige Nutzung seiner Daten durch Internetanbieter.

Um die knappen Ressourcen besser zu bündeln, haben sich zehn Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen, um im November 2016 bei ungefähr 500 Unternehmen in Deutschland die Praxis bei grenzüberschreitenden Datenübermittlungen zu ermitteln. Die Auswahl erfolgte nach dem Zufallsprinzip mit dem Ziel auch unterschiedliche Unternehmensgrößen und verschiedene Branchen zu erreichen.

Die Fragen behandeln daher auch die Datenübermittlung in Drittstaaten – natürlich mit der Thematik USA – aber auch Cloud Computing und die Fernwartung werden abgefragt. Wer an den Fragen interessiert ist, aber nicht zu den rund 500 Unternehmen gehört, findet den Fragebogen auch auf den Seiten des BayLDA hier.

Autor: Rudi Kramer, Vorstand