Frank Spaeing
Artikel-29-Gruppe veröffentlicht überarbeitete Guidelines und hat eine neue Vorsitzende gewählt
Die Artikel-29-Gruppe hat drei Guidelines in neuer Version (rev.01) veröffentlicht (WP 254, WP 256 und WP 257). Die aktualisierten Guidelines sind:
- Working document on Adequacy Referential (WP 254 rev.01 – adopted 06.02.2018)
- Working Document on Binding Corporate Rules for Controllers (WP 256 rev.01 – adopted 06.02.2018)
- Working Document on Binding Corporate Rules for Processors (wp257 rev.01 – adopted 06.02.2018)
Diese Guidelines wurden im November 2017 in ihrer ursprünglichen Version veröffentlicht und standen seitdem zur Diskussion. Bei der Februar-Sitzung der Artikel-29-Gruppe wurden die Änderungen, die sich aus den Diskussionen ergeben hatten, angenommen und die überarbeiteten Versionen beschlossen.
Es ist zu erwarten, dass auch diese überarbeiteten Guidelines in nächster Zeit in allen europäischen Amtssprachen veröffentlicht werden.
Außerdem wurde bei diesem Treffen eine neue Vorsitzende der Artikel-29-Gruppe gewählt. Nach dem 4-jährigen Vorsitz durch Isabelle Falque-Pierrotin, der Präsidentin der französischen Datenschutzbehörde CNIL, wurde die österreichische Datenschutzbeauftragte Andrea Jelinek zur neuen Vorsitzenden der Artikel-29-Gruppe gewählt. Sie übernimmt das Amt ab Mai 2018 und wird somit auch als Erste mit dem gültig-werden der DS-GVO zum 25.05.2018 dem europäischen Datenschutzausschuss vorsitzen.
Autor:
Frank Spaeing
Edit am 13.02.2018: Überschrift angepasst, um deutlicher zu machen, dass es um überarbeitete Guidelines geht.
Ein Kommentar
Nov 2017?