Nadja Bunk

BDSG-Evaluation: BMI würdigt Rolle des Datenschutzbeauftragten

Die Bewertung der „Sachgerechtigkeit, Praktikabilität und Normenklarheit“ des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG, die bereits seit über einem Jahr im Bundesministerium des Innern läuft, durchlief kürzlich einen wichtigen Zwischenschritt: Das Ministerium legte seinen Bericht zur Evaluation des BDSG vor. Das DSAnpUG-EU musste ausweislich der Gesetzesbegründung spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes evaluiert werden. Auch der BvD hatte sich an der Verbändeanhörung beteiligt und an vielen Stellen direkt mit den Ansprechpartnern im Ministerium oder Bundestag gesprochen.

Mit zentralen Aspekten dieses Berichts können die Datenschutzbeauftragten in Deutschland zufrieden sein: So soll es klare Definitionen zu den Vorgängen „Anonymisierung“, „Verschlüsselung“ und „Protokollierung“ und andere Konkretisierungen geben, die in die Begriffsbestimmungen einfließen. Diese werden sicherlich das Leben der DSB-Kollegen genauso erleichtern wie beispielsweise die angemerkte Klarstellung, „dass das BDSG nur anwendbar ist, wenn ein Inlandsbezug der Datenverarbeitung besteht“ (§ 1 Absatz 4 Satz 2 Nummer 3 BDSG).

Eine Position, für die sich der BvD immer wieder stark gemacht hatte, fand direkten Niederschlag im knapp 150-seitigen Bericht:

„Es hat sich gezeigt, dass Datenschutzbeauftragte eine wichtige Rolle als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und bei der wirksamen operativen Umsetzung des Datenschutzrechts übernehmen.“

Von diesem sehr klaren Bekenntnis zur Wichtigkeit des DSB ausgehend, wird eine Anhebung der Grenze zur Bestellpflicht deutlich verneint. In der Begründung bedient man sich der Argumentation des BvD, denn man hat erkannt, „dass mehrere Unternehmen und Verbände darauf hinweisen, dass die Anhebung der Bestellungspflicht-Grenze nicht als Entlastung empfunden wurde, da die datenschutzrechtlichen Pflichten weiterhin einzuhalten seien“, wodurch kleine und mittelständische Unternehmen eher vor größere Herausforderungen gestellt würden.

Man sieht: Die Lektüre dieses Berichts ist lohnenswert, weil die Arbeit des Datenschutzbeauftragten hier berücksichtigt und die zentrale Rolle als vermittelnde Stelle zwischen Betroffenen, Firmen und Aufsicht gewürdigt wird. Man darf gespannt sein, wie sich die künftigen Ampel-Koalitionäre zu diesem skizzierten Maßnahmenpaket verhalten werden.

Der Bericht des BMI zur Evaluierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) findet sich hier.
Die BvD-Stellungnahme zur BDSG-Evaluierung finden Sie hier.