Frank Spaeing

Datenschutzkonferenz veröffentlicht Kurzpapier Nr. 20 zur „Einwilligung nach der DSGVO“

Kurzpapier Nr. 20 – Einwilligung nach der DSGVO

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat ein Kurzpapier zur „Einwilligung nach der DSGVO“ (Stand 2019-02-22) veröffentlicht. Sie finden es beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, auf den Seiten der DSK oder dem BayLDA war das Kurzpapier zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Blogbeitrags noch nicht zu finden. Aber das ist sicherlich nur eine Frage der Zeit.

Dieses Kurzpapier der DSK dient als Orientierung insbesondere für den nicht-öffentlichen Bereich, wie nach Auffassung der DSK die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im praktischen Vollzug angewendet werden sollte. Diese Auffassung dient als Zusammenfassung bzw. Ergänzung der Leitlinien zur Einwilligung des Europäischen Datenschutzausschusses (WP 259 rev.01 „Leitlinien in Bezug auf die Einwilligung gemäß Verordnung 2016/679“).

Dieses ist die zwölfte Veröffentlichung von Kurzpapieren zur DSGVO, beginnend mit der Erstveröffentlichung der ersten drei Kurzpapiere Anfang Juli 2017 (die anderen Blogbeiträge zur Veröffentlichung von Kurzpapieren finden Sie hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier, hier und hier).

Auch dieses Kurzpapier steht (wie bereits oben geschrieben) unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

Autor:
Frank Spaeing

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