Frank Spaeing

2. DSAnpUG-EU im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Die meisten geänderten Gesetze treten somit am 26.11.2019 in Kraft.

Am heutigen Montag, dem 25.11.2019, wurden im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 41 (https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1626.pdf%27%5D__1574691618402) sowohl das „Zweite Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 / DSGVO und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 / JI-Richtlinie (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)“ sowie das „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 / JI-Richtlinie um Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679 / DSGVO“ (Datenschutz-Umsetzungs- und Anpassungsgesetz EU) veröffentlicht.

Nach kontroversen Diskussionen über die geplante Anhebung der Mindestzahl beschäftigter Personen, die die Benennpflicht von Datenschutzbeauftragten in nichtöffentlichen Stellen auslöst, wurden durch den deutschen Bundestag am 28.06.2019 die beiden Gesetze und damit auch die Anhebung der Schwelle auf 20 Mitarbeiter beschlossen.

Am 20. September 2019 hat auch der Bundesrat den beiden Gesetzen zugestimmt.

Letzte Woche Mittwoch hat der Bundespräsident den beiden Gesetzen seinen Segen gegeben, in beiden im Bundesgesetzblatt veröffentlichten Gesetzen steht das Datum 20.11.2019.

Im Rahmen des 2. DSAnpUG-EU wurden insgesamt 155 Gesetze und Verordnungen angepasst, auch im BDSG wurden mehrere Änderungen vorgenommen (auch wenn die Änderung des Schwellwertes bisher die meiste Aufmerksamkeit bekommen hat), im Rahmen des „Datenschutz-Umsetzungs- und Anpassungsgesetz EU“ wurden 25 Gesetze angepasst sowie Änderungen in neun weiteren Gesetzen und einer Verordnung vorgenommen.

Alle Änderungen des „Datenschutz-Umsetzungs- und Anpassungsgesetz EU“ wie auch die meisten Änderungen des 2. DSAnpUG-EU treten am morgigen 26.11.2019 in Kraft (am Tag nach der Verkündung).
Nur die „Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes“ (Artikel 67 Absatz 1 des 2. DSAnpUG-EU), die „Änderung des Einkommenssteuergesetzes“ (Artikel 74, Nr 1 und 2 Buchstabe b und c) sowie die „Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung“ (Artikel 127) treten bereits rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft.
Die Änderung der Abgabenordnung, dort speziell $ 93, Absatz 8, Sätze 1 bis 3 (nur einzelne, nicht alle Änderungen an diesen Sätzen, siehe Artikel 70 Nummer 11 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb und cc), hingegen tritt erst zum 01.01.2020 in Kraft.

Viele der Änderungen scheinen die Sprache der Gesetze zur DSGVO und der JI-Richtlinie kompatibel formuliert zu haben (es gab u.a. noch oft Referenzen auf das alte BDSG sowie Vokabeln, die dem alten BDSG entnommen waren).

Welche weiteren Änderungen sich noch in diesem Berg an Gesetzesänderungen verbergen, wird sich die geneigte Leserschaft in den nächsten Wochen im Detailstudium erlesen dürfen. Hierfür werden manche auf die Veröffentlichung der Gesetze in den bekannten Quellen (wie z.B. gesetze-im-internet.de) warten, da sich diese Artikelgesetze üblichweise nicht so leicht erschließen.

Unabhängig davon treten sie ab morgen (mit den erwähnten Ausnahmen) in Kraft. Wir leben weiterhin in bewegten Zeiten…

Autor:
Frank Spaeing

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