Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679
Aktueller Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 veröffentlicht.
Wie im Blog-Beitrag vom 29.01.2017 bereits angedeutet ist am heutigen Mittwoch, dem 01.02.2017, vom Bundeskabinett der Entwurf zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 veröffentlicht worden.
Sprich, nun haben wir den amtlich von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf (u.a.) des neuen BDSG. Natürlich wird dieser Gesetztesentwurf jetzt den ganz normalen Weg eines Gesetzes gehen, es wird ggf. Expertenanhörungen geben, der Bundesrat muss zustimmen und auch den Bundestag.
Aber trotzdem hat es heute schon eine ganze Reihe von Stellungnahmen und Äußerungen zu dem Gesetzesentwurf gegeben. Die zumeist negativ sind.
Da die folgende Auflistung nun auch auf der EU-DSGVO-Seite des BvD weitergeführt wird, aktualisiere ich diese Liste nicht mehr weiter.
Im Folgenden eine (unvollständige) Auflistung von Stimmen zum Gesetzesentwurf:
- Pressemitteilung des BvD – Datenschutzbeauftragte garantieren Datenschutz auf hohem Niveau
- Stellungnahme der BfDI
- Stellungnahme der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V.
- ZEITonline – Datenschützer haben „gewaltigen Änderungsbedarf“
- Stuttgarter Zeitung – Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland – Berlin verwässert Brüsseler Datenschutz
- Vortrag der Vorsitzenden der Konferenz der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK), Barbara Thiel (Datenschutzbeauftragte des Landes Niedersachsen) bei der EAID Ende Januar als Gastbeitrag bei netzpolitik.org
Auch dieser Beitrag wurde vor dem Kabinettsentwurf veröffentlicht und auch diese Aussagen haben trotzdem noch Bestand. - Legal Tribute Online – Deutscher Alleingang beim Datenschutz?
- eco befürwortet neues Datenschutzgesetz und warnt vor weiteren Spezialregelungen
- bitkom – Deutsches Datenschutzrecht wird angepasst
Bei der Gelegenheit: Die im Blogbeitrag vom Sonntag getroffenen Feststellungen bleiben weiterhin bestehen, die heute beschlossene Version hat sich ja nicht wesentlich zu der am 28.01.2017 geleakten Version geändert.
Eines kann festgehalten werden: Wir sind wahrscheinlich einen größeren Schritt näher an einem BDSG-Nachfolgegesetz (welches jetzt dann tatsächlich nicht mehr ABDSG oder BDSG-neu, sondern schlicht und ergreifend wieder BDSG heißen soll) dran.
Die nächsten Wochen bleiben spannend.
(Autor: Frank Spaeing)