Anpassung §203 StGB

Ergebnis der Sitzung des Bundesrates liegt vor.

Auf der heutigen Sitzung des Bundesrates steht als Top 9 der Punkt „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“.

Das Gesetz ist zwar nicht zustimmungspflichtig, aber der Bundesrat kann gemäß Art. 77 GG (https://dejure.org/gesetze/GG/77.html) einen Ausschuss anrufen, was die Gesetzesänderung verzögern würde.

Entsprechend des Beschlusses der heutigen Sitzung (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0601-0700/608-17(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1) verzichtet der Bundesrat jedoch darauf. Da der Bundestag das Gesetz bereits am 1. September 2017 beschlossen hat, der Bundesrat entsprechend des heutigen Sitzungsergebnisses keinen Ausschuss einberuft, ist das Gesetz somit faktisch verabschiedet.

Formal fehlt natürlich noch die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt I. Die Unterschrift des Präsidenten unter neue Gesetze erfolgt ja i.d.R. schnell. Von einer baldigen Veröffentlichung der Gesetzesänderung im Bundesgesetzblatt und damit dem In-Wirkung-Treten ist daher auszugehen.

 

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