Bernd Schütze

Anpassung §203 StGB: Letzte Sitzung zur Gesetzesinitiative

Die Änderung der Strafprozessordnung war im ursprünglichen Gesetzesentwurf eines „Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ nicht enthalten, als das Gesetz im März im Bundesrat besprochen wurde.  Allerdings regte der Bundesrat an, dass parallel zur Änderung von §203 StGB auch eine Anpassung der §§ 53a, 97 StPO erfolgen solle. Dies wurde berücksichtigt und beides ist in der vom Bundestag beschlossenen Gesetz enthalten.

Grundsätzlich hat der Bundesrat ein Einspruchsrecht. Daher muss die Änderung dem Bundesrat vorgelegt werden. Dies geschieht am 22.09.2017 auf der 960. Sitzung des Bundesrates (Tagesordnung, siehe Top 9).

Wenn das Gesetz den Bundesrat passierte, fehlt noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) Teil I. Da die Änderung u.a. auf Anregung des Bundesrates geschah, wird dem Gesetz wohl nicht widersprochen werden. D.h. in absehbar naher Zukunft (spätestens Oktober/November) dürften die Änderung bzgl. der Vorgaben für Berufsgeheimnisträger und dessen Gehilfen geltendes Recht in Deutschland sein.

Der Verlauf der Gesetzgebung ist im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge (DIP) unter http://dipbt.bundestag.de/dip21.web/searchProcedures/simple_search_detail_vp.do?vorgangId=79998zu finden.