Artikel-29-Gruppe veröffentlicht WP 261

Am 06.02.2018 hat die Artikel-29-Gruppe ein neues Working-Paper (WP 261) „Guidelines on Article 49 of Regulation 2016/679“ beschlossen und dieses am 12.02.2018 veröffentlicht.

In dieser Guideline arbeitet die Artikel-29-Gruppe heraus, wie die Ausnahmen des Artikel 49, die eine Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittstaaten ohne die üblichen Voraussetzungen (Angmessenheistbeschluss gemäß Artikel 45 DS-GVO, die Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien (wie z.B. Standarddatenschutzklauseln) gemäß Artikel 46 DS-GVO sowie verbindliche interne Datenschutzvorschriften gemäß Artikel 47 DS-GVO) ermöglichen sollen, zu interpretieren und anzuwenden sind.

Wie üblich ist dieses Dokument momentan offen für Kommentierungen, diese können bis zum 26.03.2018 an die Artikel-29-Gruppe übersandt werden.

Danach wird auch diese Guideline mit allen eingegangenen Kommentierungen neu in der Artikel-29-Gruppe (oder ggf. schon im neuen europäischen Datenschutzausschuss) diskutiert und dann in einer neuen Version rev.01 (und dann sicherlich auch wieder in allen amtlichen Landessprachen) veröffentlicht werden.

Autor:
Frank Spaeing

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