Aufsichtsbehörden veröffentlichten Positivlisten zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Die BfDI wie auch 9 Bundesländer veröffentlichten pünktlich zum Wirkeintritt des DS-GVO die Positivlisten bzgl. Art. 35 DS-GVO, d.h. sie benannten in der Liste die Verfahren, bei denen zwingend aus Sicht der jeweiligen Aufsichtsbehörde eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erfolgen muss:

(aktualisierter Stand: 04.08.2022)

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