Aussetzung der Abfrage der Steuer-Identifikationsnummer

Die massiven Proteste der Wirtschaft, auch des VDA, haben zu einem erfreulichen Ergebnis geführt. Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Website  darüber informiert, dass bei der Neubewertung von Bestandsbewilligungen bzw. bei Neuanträgen vorerst auf die Übermittlung der Steuer-Identifikationsnummern verzichtet wird. Um die steuerrechtliche Zuverlässigkeit des Unternehmens zu ermitteln, wollte die Zollverwaltung ursprünglich u.a. auch die persönliche Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) von Mitarbeitern, Vorständen und Aufsichtsräten abfragen. Hiergegen wurden massive datenschutzrechtliche Bedenken geäußert.

Lesen Sie dazu auch den Blogbeitrag vom 14.9. AEO-Zulassung: Müssen Unternehmen Steuer-IDs melden?

Weitere Informationen finden Sie hier.

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