Frank Spaeing

BayLDA veröffentlicht Hinweise zur Verpflichtung von Beschäftigten


Was kommt nach der Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG?
Nein, nicht der § 53 BDSG-neu, der gilt ja nur für die Umsetzung der RL 680/2016.

Das BayLDA hat Hinweise und unverbindliche Musterformulierungen für eine Verpflichtung auf die Grundsätze der DS-GVO veröffentlicht.

Sie finden die Hinweise auf der Seite Informationsmaterialien zum Datenschutz in der Rubrik Infoblätter des BayLDA.

Autor:
Rudi Kramer, stellv. Vorsitzender

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