BayLDA veröffentlicht Hinweise zur Verpflichtung von Beschäftigten
Was kommt nach der Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG?
Nein, nicht der § 53 BDSG-neu, der gilt ja nur für die Umsetzung der RL 680/2016.
Das BayLDA hat Hinweise und unverbindliche Musterformulierungen für eine Verpflichtung auf die Grundsätze der DS-GVO veröffentlicht.
Sie finden die Hinweise auf der Seite Informationsmaterialien zum Datenschutz in der Rubrik Infoblätter des BayLDA.
Autor:
Rudi Kramer, stellv. Vorsitzender