BayLDA veröffentlicht Muster für Vertrag zur Auftragsverarbeitung

Viele Themen bei der Umsetzung der DS-GVO sind noch unklar. Auch Aufsichtsbehörden brauchen Zeit, sich hier eine Meinung zu bilden.

Bei der Auftragsverarbeitung gibt es seitens der GDD und des Bitkom bereits Muster für die Vereinbarungen zur Auftragsvereinbarungen, für den Bereich des Gesundheitswesens haben eine Arbeitsgruppe aus Experten (Mitglieder des bvitg, DKG, BvD, GDD und GMDS) einen Muster-Auftragsverarbeitungs- Vertrag erarbeitet und seitens der IHK Nürnberg auch einen Praxisleitfaden (im Blog wurde hier berichtet). Aufsichtsbehörden können nach Art. 28 Abs. 8 auch Standardvertragsklauseln zur Auftragsverarbeitung festlegen.

Das BayLDA hat nun ein Muster einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung veröffentlicht, das bereits die Interpretation aus einem noch nicht veröffentlichtem Kurzpapier der Datenschutzkonferenz abbildet. Es handelt sich explizit nicht um Standardvertragsklauseln nach Art. 28 Abs. 8 DS-GVO. Es empfiehlt sich gerade auch deswegen, sich beim Einsatz dieser Musterformulierungen qualifiziert beraten zu lassen, wenn diese als Verhandlungsgrundlage verwendet werden sollen.

Die Musterformulierung ist auf den Seiten des BayLDA hinterlegt:
https://www.lda.bayern.de/media/muster_adv.pdf

Autor: Rudi Kramer

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