Befreiung von Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte ohne Effekt

Zwei Ausschüsse des Bundesrates empfehlen die Abschaffung oder Aufweichung der besonderen Pflicht in Deutschland, ab 10 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen zu müssen. Das damit verfolgte Ziel, Vereine, Freiberufler und KMU zu entlasten, kann so jedoch nicht erreicht werden. Eine Entlastung kann aber nicht dadurch erreicht werden, dass man niemanden mehr benennen muss, der sich um die Einhaltung datenschutzrechtlicher Pflichten kümmert. zum Beitrag von Dr. Nils Christian Haag „Befreiung von Benenungspflichten für Datenschutzbeauftragte ohne Effekt“

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