Benennung Datenschutzbeauftragter

Positionen des BvD zur Diskussion um die Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Hier die vollständige Präsentation des BvD herunterladen.

GRUNDLAGEN ZUR BENENNUNG

Fazit Benennungspflichten

  • Risiko betroffener Personen steigt mit zunehmender Digitalisierung signifikant (KI, Big Data, Persönlichkeitsanalysen, etc.) – Einzelpersonen können die digitale Identität von einer Vielzahl Personen gleichzeitig verarbeiten
  • Risiken bestehen für Unternehmen nicht nur bzgl. Sanktionen der Aufsichtsbehörden, sondern insb. auch bei Schadensersatzansprüchen –auch aus anderen Staaten und Abmahnungen (LG Würzburg v. 13.09.2018)
  • Unternehmen sind ohne DSB bei steigenden Risiken mit der Gestaltung rechtskonformer Verarbeitungen überfordert
  • Senkung der Benennungspflicht führt für den Mittelstand zu weiteren unüberschaubaren Risiken

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