Benennung Datenschutzbeauftragter
Positionen des BvD zur Diskussion um die Benennung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Hier die vollständige Präsentation des BvD herunterladen.
GRUNDLAGEN ZUR BENENNUNG
Fazit Benennungspflichten
- Risiko betroffener Personen steigt mit zunehmender Digitalisierung signifikant (KI, Big Data, Persönlichkeitsanalysen, etc.) – Einzelpersonen können die digitale Identität von einer Vielzahl Personen gleichzeitig verarbeiten
- Risiken bestehen für Unternehmen nicht nur bzgl. Sanktionen der Aufsichtsbehörden, sondern insb. auch bei Schadensersatzansprüchen –auch aus anderen Staaten und Abmahnungen (LG Würzburg v. 13.09.2018)
- Unternehmen sind ohne DSB bei steigenden Risiken mit der Gestaltung rechtskonformer Verarbeitungen überfordert
- Senkung der Benennungspflicht führt für den Mittelstand zu weiteren unüberschaubaren Risiken