Claudia Seilert

Bundesrat beschliesst 2. DSAnpUG-EU

Lockerung der Benennungspflicht schadet Unternehmen

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. kritisiert die Lockerung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte. Das am 20. September 2019 im Bundesrat verabschiedete 2. DSAnpUG (Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU) und die damit verbundene Aufweichung, nach der 20 statt bislang zehn Personen eines Unternehmens ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sein müssen, sei vor dem Hintergrund der Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz ein veraltetes Denken, das vielen Unternehmen und Betrieben mehr schade als nutze, argumentierte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing in Berlin.

 

BvD-Pressemeldung: Lockerung der Benennungspflicht schadet Unternehmen