Bundesregierung legt Novelle des Daten­schutzrechts vor

Die Bundesregierung will das Datenschutzrecht novellieren. 

Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680“ (18/11325) steht am Donnerstag, 9. März 2017, ab 17.15 Uhr erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Nach 45-minütiger Debatte wird die Vorlage – ebenso wie ein Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Datenschutz stärken“ – zur weiteren Beratung an den federführenden Innenausschuss überwiesen.

Die Debatte wird live im Parlamentsfernsehen, im Internet auf www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen.

Timeline: 

Die aktuelle Planung für das weitere Vorgehen bzgl. des DSAnpUG-EU sieht aktuell wie folgt aus:

  • 12. Mai 2017 (Bundesrat Plenum: 2. Beratung)
  • 27. April 4.2017 (2. und 3. Lesung Bundestag, also Gesetzesbeschluss)
  • 26. April 2017 (Abschließende Behandlung im federführenden Innenausschuss)
  • 10. März 2017 (Bundesrat Plenum 1. Beratung)
  • 09. März 2017 (Bundestag: 09.03.2017: 1. Lesung)

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