Bundestag verabschiedet in 3. Lesung Änderung des § 203 StGB und berufsrechtlicher Vorschriften
In zweiter und dritter Lesung hat der Bundestag in der Nachtsitzung vom 29.06.2017 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen mit den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz angenommen.
Damit entsteht nun mehr Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Dienstleistern durch Berufsgruppen, die einer berufsrechtlichen Verschwiegenheit unterliegen, bei denen ein unbefugtes Offenbaren über § 203 StGB strafbewehrt ist. Über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses wurden auch die Änderungen in dem § 53a StPO ergänzt, die in diesen Fällen das Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot erweitern.
Autor:
Rudi Kramer, stellv. BvD-Vorstandsvorsitzender