Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

gerade war die letzte BvD-News 2023 erschienen, da legte der EuGH beim Thema Datenschutz noch einmal richtig los: Im Dezember traf er gleich eine ganze Reihe von Entscheidungen. Da ging es um Fragen zum Thema Bußgelder, es ging um Scoring und Auskunfteien, es ging um Erlaubnistatbestände und um TOM.

Von dieser Entscheidungsflut und ihren Auswirkungen auf die praktische Seite des Datenschutzes ist unsere neue Ausgabe geprägt. Wir hoffen, dass wir damit an der einen oder anderen Stelle Klarheit zur Auslegung der Urteile bringen können. Und wir sind weiterhin gespannt: Denn der EuGH hat sich nicht erst seit den Schrems-Urteilen zum Fachgericht für Datenschutz-Fragen entwickelt. Wir dürften also noch weitere Entscheidungen erwarten, von denen Sie hier auch in Zukunft lesen werden.

Um so wichtiger ist es, dass die EU-Kommission im sechsten Jahr nach dem Start der DSGVO eine Evaluation unternimmt, die diesen Namen verdient. Die Wahrscheinlichkeit ist allerdings eher gering, dass diese Hoffnung erfüllt wird – wie auch schon unsere politische Diskussionsveranstaltung im September 2023 zu diesem Thema schlussfolgerte. Wir als BvD und auch unser europäischer Dachverband EFDPO haben dennoch Positionspapiere veröffentlicht, die Sie auf den jeweiligen Websites (bvdnet.de und efdpo.eu) finden.

Eine echte Evaluation wäre auch deshalb lohnenswert, weil der europäische Gesetzgeber dann nicht die Auslegungskompetenz in Sachen Datenschutz dem EuGH überlässt. Doch nach wie vor warten wir auf die bereits im vergangenen Sommer angekündigte „Enforcement“-Verordnung, die Bußgeldverfahren in den EU-Mitgliedsstaaten vereinheitlichen und vereinfachen will. Eigentlich wollte das EU-Parlament darüber im Februar befinden.

Etwas weiter sind wir beim Thema AI Act, über dessen aktuellen Stand Prof. Dr. Thomas Wilmer schreibt.
Auch Rechtsanwältin Nina Diercks nimmt bei ihrem Schwerpunktthema KI beim Personal-Recruiting Bezug auf die jüngsten Änderungen an dem Entwurf, Thea Mustać reflektiert über die Frage, was affektive KI  eigentlich ist.

Außerdem hat die Schweiz ein neues Datenschutzrecht. Was dies für Datenschutzbeauftragte in Deutschland bedeutet, fasst David Vasella für uns zusammen. Und wir beschäftigen uns mit der Frage ob Anonymisierung und Pseudonymisierung tatsächlich aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Lösung darstellen können.

Insbesondere für behördliche Datenschutzbeauftragte stellt sich die Frage nach dem Stand der  Verwaltungsdigitalisierung. Katja Horlbeck vom Hessischen Datenschutzbeauftragten bringt hier Licht ins Dickicht.

Aber nicht alles beim Thema Datenschutz muss komplex und kompliziert sein. Die drei Nominierten für die diesjährige DAME-Preisverleihung zeigen dies wieder eindrücklich. Datenschutz kann man auch einfach erklären, lustig umsetzen und gezielt für Kinder und Jugendliche in ihrer Sprache und für ihre Fragen aufbereiten. Wer in diesem Jahr ins Rennen um unsere DAME geht, das erfahren Sie ebenfalls in dieser
Ausgabe.

Ich wünsche Ihnen eine erhellende und vergnügliche Lektüre zugleich.

Ihr

Thomas Spaeing

Vorstandsvorsitzender BvD e.V.

Die neusten Datenschutztrends

Bleiben Sie stets auf dem Laufenden und verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr! Melden Sie sich für unseren Newsletter an und erhalten Sie regelmäßig Einladungen zu unseren Events und alle aktuellen Positionspapiere und Handreichungen.

Anmeldung zum Newsletter

Um sich für den beschriebenen Newsletter anzumelden, tragen Sie bitte hier Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie können sich jederzeit über den Abmeldelink in unseren E-Mails abmelden.