Editorial
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
die Datenschutzpraxis erlebt derzeit ein bekanntes Muster, allerdings in neuer Geschwindigkeit: Unter dem Schlagwort „Vereinfachung“ werden Regelwerke neu sortiert, Zuständigkeiten verschoben und Erwartungen an Unternehmen und Behörden neu justiert. Für Datenschutzbeauftragte bedeutet dies vor allem, noch genauer hinschauen, was sich tatsächlich ändert und was lediglich umetikettiert wird.
Mit Blick auf das von der EU-Kommission vorgestellte „Digitale Paket“ äußern wir als BvD Kritik an den angekündigten Änderungen durch den Omnibus, da diese das europäische Datenschutzniveau faktisch schwächen könnten. Der Verband nennt als Beispiele weitreichende Öffnungsklauseln, eine Zentralisierung von Aufsichtsstrukturen sowie Vereinfachungen für Anbieter von KI-Systemen. Wir als Berufsverband unterstützen praxistaugliche Entlastungen, etwa klarere Vorgaben oder die Zusammenführung von Pflichten, jedoch nicht um den Preis eines Abbaus grundlegender Schutzmechanismen.
Gleichzeitig wird in Deutschland erneut über die Rolle der Datenschutzbeauftragten diskutiert. Wir als Berufsverband machen deutlich, dass eine Streichung der nationalen Benennpflicht Unternehmen nicht entlasten würde. Die Pflichten nach dem Datenschutzrecht bleiben bestehen. Die Zuständigkeit geht allein auf die Geschäftsführung über. Der Bedarf an Rechtsberatung steigt und praxistaugliche Compliance-Strukturen werden geschwächt.
Und auch im Alltag zeigt sich: Datenschutz ist keine „Sparposition“. Sinkende Budgets und Engpässe, insbesondere in technischen Bereichen, erschweren die Umsetzung, während die Anforderungen und der Erwartungsdruck weiter steigen. Datenschutz ist Vertrauensarbeit, die Zuständigkeiten, Kompetenz und ausreichende Ressourcen benötigt.
All diese Themen spiegeln sich in der ersten Ausgabe der BvD-News 2026 wider: Prof. Dennis-Kenji Kipker und Co-Autorin Jaqueline Emmerich eröffnen mit der Frage, was Europa braucht, um digital handlungsfähig zu sein und im internationalen Datenverkehr wirklich souverän zu werden.
Der dänische Datenschutzexperte Dan Thomsen zeigt auf, wie Organisationen ihre Datensicherheit in Zeiten hybrider Bedrohungen stärken können.
Harald Wehnes betrachtet kritisch, welche Risiken der Account- und Wechselzwang bei Windows 11 für Unternehmen und Verwaltungen mit sich bringen kann.
Auch der AI Act und der Data Act sind weiterhin Thema: Die Juristin Kristina Schreiber ordnet den Data Act als „regulatorischen Kontinentalbruch“ ein, dessen Praxistauglichkeit sich jedoch noch beweisen muss – nicht zuletzt, weil eine klare Behördenzuständigkeit in Deutschland weiterhin aussteht. Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, greift die Produkthaftung auf – ein Anliegen, das der BvD seit Langem fordert.
Gerade deshalb sind Austausch, fachliche Orientierung und gemeinsame Positionierung so wichtig. Die BvD-Verbandstage finden am 5. und 6. Mai 2026 im Leonardo Royal Hotel Berlin Alexanderplatz statt. Am 5. Mai lädt der BvD zudem zur Verleihung des Datenschutz Medienpreises DAME 2025 im Rahmen eines Gala-Dinners ein. Dieser Abend zeigt, wie Datenschutz verständlich, wirksam und öffentlichkeitsstark vermittelt werden kann.
Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre – und freue mich, wenn wir uns im Mai in Berlin persönlich austauschen.
Ihr