KI im Fokus

Impulse, Einordnungen und Praxishilfen aus dem BvD-Ausschuss KI

Mit diesem Beitrag beginnt eine regelmäßige Berichterstattung aus dem Ausschuss KI des BvD. Künftig werden wir – mit wechselnden Autorinnen und Autoren – aktuelle Entwicklungen rund um Künstliche Intelligenz (KI) einordnen und konkrete Arbeitshilfen für die Praxis vorstellen.

Der Ausschuss KI beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Künstliche Intelligenz. Er lebt von der aktiven Beteiligung seiner Mitglieder: Datenschutzbeauftragte mit technischer, rechtlicher und organisatorischer Expertise kommen hier zusammen, um Entwicklungen frühzeitig zu analysieren, kritisch zu bewerten und konstruktiv mitzugestalten.

Wir wollen „die“ Stimme der Datenschutzpraxis im KI-Diskurs sein und

  • regulatorische Entwicklungen sachlich einordnen,
  • Fehlentwicklungen benennen,
  • tragfähige Lösungen formulieren,
  • und den Berufsstand der Datenschutzbeauftragten strategisch positionieren.

Datenschutzbeauftragte sind keine Randfiguren der KI-Governance. Sie sind Brückenbauer zwischen Technologie, Organisation und Recht. Vertrauenswürdige KI entsteht nicht trotz Datenschutz – sondern durch ihn.

Unsere Arbeit

Der Ausschuss befasst sich mit KI entlang des gesamten regulatorischen und praktischen Spektrums:

  • Bewertung neuer Rechtsakte wie der KI-Verordnung
  • Einordnung technischer Entwicklungen
  • Analyse konkreter Anwendungsfälle
  • Prüfung von Tools aus der Perspektive der Datenschutzpraxis
  • Entwicklung strukturierter Arbeitshilfen

Kernpositionen des BvD

Frühzeitig hat der BvD zu den zentralen Weichenstellungen der europäischen KI-Regulierung Stellung bezogen – insbesondere zur KI-Verordnung und zur Frage der KI-Kompetenz von Datenschutzbeauftragten.

Die Positionen des BvD lassen sich in fünf Kernbotschaften zusammenfassen:

  1. Datenschutz ist Voraussetzung für vertrauenswürdige KI. Er schafft Transparenz, Rechenschaft und gesellschaftliche Akzeptanz.
  2. KI-Kompetenz ist Teil der Fachkunde. Wer Datenschutz verantwortet, muss Funktionsweise, Risiken und Wirkmechanismen von KI-Systemen verstehen.
  3. Weiterbildung ist Pflicht. Die technologische Dynamik erfordert kontinuierliche Qualifizierung.
  4. KI ist Wettbewerbs- und Zukunftsfaktor. Eine starke Wirtschaft und leistungsfähige Verwaltung brauchen verantwortungsvoll eingesetzte KI – nicht regulatorische Blockaden.
  5. Es gibt keinen gesetzlichen „KI-Beauftragten“. Die KI-Verordnung sieht diese Rolle nicht vor. Datenschutzbeauftragte sind jedoch prädestiniert, KI strategisch zu begleiten – wenn sie entsprechend eingebunden und ausgestattet werden.

Woran wir aktuell arbeiten

Aktuell bereitet der Ausschuss eine Stellungnahme zu den Auswirkungen von KI auf die Arbeit des Datenschutzbeauftragten vor. Hierbei stehen im Fokus:

  • strategische Einbindung in KI-Projekte
  • Abgrenzung von Verantwortlichkeiten
  • Anpassung der Prüf- und Beratungsfunktion
  • organisatorische Anforderungen

Und weil KI nicht nur Prüfgegenstand, sondern Arbeitsinstrument ist, erstellt der Ausschuss für BvD-Mitglieder eine kuratierte KI-Promptsammlung für Datenschutzbeauftragte. Im Übrigen erwartet die Mitglieder im Mitgliederbereich der BvD-Webseite bald eine eigene KI-Ressourcensektion mit

  • kuratierten Materialien zu AI Governance und AI Literacy
  • Leitlinien und Arbeitshilfen
  • weiterführenden Empfehlungen

Wer die Rolle des Datenschutzbeauftragten im KI-Zeitalter mitgestalten möchte, kann sich per E-Mail an den Ausschuss wenden unter as-ki@bvdnet.de

Dr. Christoph Bausewein


RA Dr. Christoph Bausewein CIPT ist Vorstand des BvD und leitet dort den Ausschuss zu KI. Daneben ist er als zugelassener Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Assistant General Counsel, Data Protection & Policy beim US-Cybersicherheitsunternehmen CrowdStrike. Seit 2022 gehört er dem Expertenrat für neue Technologien des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) an. Beim Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) gestaltet er als Co-Autor die Handreichung zum Stand der Technik des Teletrust und der European Union Agency for Cybersecurity (ENISA) und gehört dem Privacy Engineering Advisory Board der International Association of Privacy Professionals (IAPP) an.

BvD Board Member, Assistant General Counsel, Data Protection Camp; Policy at the US cyber security company CrowdStrike, member of the Expert Council of the European Data Protection Board (EDPB) for new technologies

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