Editorial

Liebe Leserinnen, liebe Leser,

der Datenschutz steht wieder einmal im Zentrum einer gesellschaftlich hochbrisanten Debatte. Die elektronische Patientenakte (ePA) 3.0 geht an den Start – und mit ihr eine ganze Reihe ungeklärter Fragen, die nicht nur Datenschutz und Datensicherheit, sondern das Vertrauen in digitale Gesundheitslösungen insgesamt betreffen.

Unternehmen und Organisationen im Gesundheitswesen stehen vor großen Herausforderungen, insbesondere bei der sicheren und rechtskonformen Umsetzung der ePA. Hier zeigt sich einmal mehr die zentrale Rolle von Datenschutzbeauftragten: Sie helfen dabei, diese Herausforderungen effizient zu bewältigen, Risiken zu minimieren und tragfähige Lösungen für eine verantwortungsvolle Datennutzung
zu entwickeln. So wird Datenschutz ein Qualitätsmerkmal digitaler Innovation – und genau hier liegt die Herausforderung: Wie gelingt eine ePA, die Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit verbindet?

Die aktuellen Entwicklungen rund um das Data Privacy Framework zeigen zudem, dass Datenschutz nicht an Landesgrenzen haltmacht. Während in der EU weiterhin hohe Anforderungen an den Datentransfer bestehen, steht in den USA das kürzlich eingeführte Framework unter dem neuen Präsidenten bereits wieder auf wackligen Beinen. Im Interview mit Axel Spies beleuchten wir die transatlantischen Unsicherheiten – und warum europäische Unternehmen mit Blick auf Datentransfers nach wie vor mit Augenmaß agieren sollten.

Ein weiteres wichtiges Thema dieser Ausgabe ist die konzertierte Aktion zum Auskunftsrecht, die in mehreren europäischen Ländern gleichzeitig läuft. Sie wird uns vermutlich in der Beratungspraxis stark beschäftigen. Unternehmen und Behörden müssen sich darauf einstellen, dass die Anforderungen an Transparenz und Nachweisbarkeit weiter steigen – ein klarer Auftrag an uns Datenschutzbeauftragte, diesen Wandel mit praxisnahen Lösungen zu begleiten.

Auch die Digitalisierung in Unternehmen und Behörden wirft weiterhin große Fragen auf. Sei es der Einsatz von Microsoft 365 und KI-gestützten Copiloten, die Verarbeitung von Beschäftigtendaten oder die rechtlichen Herausforderungen bei der Nutzung von Terminmanagementsystemen: Wir als BvD setzen uns dafür ein, dass Datenschutz hier nicht als Hindernis, sondern als integraler Bestandteil einer sicheren und effizienten digitalen Transformation verstanden wird.

All diese Themen zeigen, dass Datenschutzbeauftragte mehr denn je gebraucht werden – nicht als Verwalter von Vorschriften, sondern als Berater, Gestalter und Übersetzer zwischen Recht, Technik und Praxis. In der Politik ist das noch immer nicht angekommen. Wieder wird momentan diskutiert, wie es ohne die Datenschutzbeauftragten gehen soll. Das wird uns dieses Jahr erneut beschäftigen und wir alle sind gefordert, den Gegenbeweis anzutreten.

Wie sich dieser Wandel konkret in der Praxis gestaltet, wird auch ein zentrales Thema der BvD-Verbandstage 2025 sein. Unter dem Motto „KI und Datenschutz – (k)ein Widerspruch?“ widmet sich unser Frühjahrskongress in diesem Jahr den Herausforderungen und Chancen, die Künstliche Intelligenz mit sich bringt. Dabei geht es nicht nur um die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch um praxisnahe Strategien, mit denen wir als Datenschutzbeauftragte den Einsatz von KI verantwortungsvoll begleiten können.

Das Kongressprogramm liegt in gedruckter Form dieser Ausgabe bei. Digital finden Sie es immer auf dem neuesten Stand auf unserer Homepage, die nach ihrem umfassenden Relaunch nun noch übersichtlicher, moderner und funktionaler ist. Mit einer klareren Struktur und verbesserten Navigationsmöglichkeiten haben Sie schneller Zugriff auf aktuelle Fachinformationen, Verbandstermine und Publikationen – damit Datenschutzexpertise noch gezielter dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Schauen Sie doch mal unter www.bvdnet.de vorbei!

Ich wünsche Ihnen eine erkenntnisreiche Lektüre und freue mich darauf, viele von Ihnen im Frühjahr persönlich auf den Verbandstagen zu sehen.

Thomas Spaeing

Vorstandsvorsitzender BvD e.V.

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