Editorial

Liebe Leserinnen und Leser,

die Herausforderungen für uns Datenschutzbeauftragte werden nicht weniger: Der Digital Service Act und der Digital Markets Act, der Data Act und nun auch der AI Act stellen uns vor viele neue Fragen und Aufgaben.

Seit 1. Juli gilt außerdem das neue EU-Japan-Abkommen über Datenflüsse. Dabei wirft das EU-US Data Privacy Framework und der vor knapp einem Jahr verabschiedete Angemessenheitsbeschluss noch immer Fragen auf. Das Tempo, mit dem die EU-Kommission ihre Digitalstrategie 2030 angeht, fordert auch uns heraus.

Das hat sich jüngst auch auf den BvD-Verbandstagen Ende Mai in Berlin gezeigt. Gerade die Vorträge und Diskussionen zum Thema KI waren besonders begehrt bei den Teilnehmern aus Wirtschaft und Behörden. Da kommt ein neues Feld auf uns zu, bei dem nicht nur unsere Datenschutzkompetenz, sondern auch technisches Know-how gefragt ist.

Aber nicht nur die Themen werden mehr und komplexer, auch die Zahl der Baustellen nimmt beim Datenschutz zu. Denn dringend notwendige Anpassungen wie das längst überfällige Beschäftigtendatenschutzgesetz stehen weiter aus. Die Produkthaftung beim Datenschutz für Software und Apps der großen US-Konzerne lässt weiter auf sich warten. Und die Diskussion um ein weiteres Abschmelzen der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte flammt im Zuge der anstehenden BDSG-Novelle ebenfalls wieder auf.

Natürlich müssen kleine und mittlere Unternehmen von bürokratischen Hürden beim Datenschutz entlastet werden. Dafür treten wir seit langem ein. Aber der Versuch, die Benennpflicht weiter zu reduzieren oder gar ganz abzuschaffen, wie es im Bundesrat mal wieder zu hören war, ist der falsche Weg. Denn Datenschutz müssen Unternehmen auch ohne Datenschutzbeauftragte erfüllen. Dann aber fehlt ihnen die fachkundige Beratung.

Die Haftung für die DSGVO-Konformität Ihrer Produkte – durch die Anbieter und Hersteller digitaler Produkte und Services – wäre dagegen in der Tat eine Entlastung für KMU. Denn es kann nicht sein, dass sie dafür geradestehen müssen, was Microsoft, Google oder SAP nicht sichergestellt haben.

Darin sind wir uns mit dem scheidenden Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber einig. Seine Eröffnungsrede auf den BvD-Verbandstagen 2024 in Berlin dürfte zumindest in dieser Funktion seine letzte bei uns gewesen sein. Den Bericht zu den BvD-Verbandstagen lesen Sie ab Seite 6.

KI und die neuen Digital Acts aus Brüssel beschäftigten auch den Europäischen Dachverband EFDPO, der nun schon zum zweiten Mal während der BvD-Verbandstage in Berlin seinen englischsprachigen Kongress abhielt. Zahlreiche Referenten – auch aus Mitgliedsverbänden der EFDPO – sprachen über die Themen der Zeit: Eine Übersicht lesen Sie ab Seite 14.

Wie sich Deutschland und Europa von den großen internationalen Tech-Konzernen unabhängig aufstellen und seine digitale Souveränität erhalten kann führt Prof. Dr. Harald Wehnes ab Seite 16 kritisch aus. Sein Beitrag dürfte für die eine oder andere Diskussion sorgen. Im Vorgriff auf die Verabschiedung der EU-Verordnung über Cyber-Reslienz erläutert eine Autoren-Gruppe um Annika Selzer vom Fraunhofer SIT Research-Institut ab Seite 24, was da auf Datenschutzbeauftragte zukommt.

Daneben haben wir aber noch andere Themen im Heft, wieder Beitrag von Thilo Weichert und Katrin Schuler zur „Datenverarbeitung beim Betriebsarzt“ ab Seite 39 zeigt. Oder das Interview mit dem Buchautoren Patrick Grosmann. Er hat seine Dissertation zum Thema Interessenkonflikte der Datenschutzbeauftragten verfasst, ein Thema, das bislang eher im Hintergrund spielte. Das Interview mit ihm lesen Sie ab Seite 62.

Ich wünsche Ihnen eine interessante Lektüre – und hoffe, dass der eine oder andere Anstoß für Sie dabei ist.

Thomas Spaeing

Vorstandsvorsitzender BvD e.V.

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