„AI-qualified“ Neue Fortbildung für Datenschutzbeauftragte und Koordinatoren
Der Bereich der Künstlichen Intelligenz entwickelt sich rasant weiter. Auch auf den BvD-Kongressen drängt das Thema aktuell in den Vordergrund (siehe Bericht Bvd-Herbstkonferenz und Behördentag ab Seite 7 in dieser Ausgabe). Mit „AI-qualified (BvD)“ bietet der BvD seit Herbst eine Fortbildung an, die eine Reihe von Seminaren rund um das Thema Künstliche Intelligenz im Kontext der Arbeit von Datenschutzbeauftragten umfasst. Sie eignet sich für betriebliche wie behördliche Datenschutzbeauftragte und für Datenschutzkoordinatoren, um sie zu befähigen, Verantwortliche qualifiziert zu KI-Anwendungen und –Entwicklungen zu beraten und Auftragsverarbeiter, die KI anwenden, zu überwachen. Die Fortbildung ist offen auch für Nicht-BvD-Mitglieder, Mitglieder profitieren jedoch von einem deutlich ermäßigten Mitgliederpreis.
Die BvD-Fortbildung besteht aus einer Reihe von Seminaren, die sich die Teilnehmenden selbst zusammenstellen und binnen eines Jahres absolvieren. Jedes Seminar verfügt über eine bestimmte Anzahl von Fortbildungspunkten, den AI-Credit-Points. Erfolgreich bestanden hat, wer insgesamt mindestens 24 Credit Points nachweisen kann.
Die Fortbildung unterscheidet außerdem in Pflichtmodule und Schwerpunkthemen. Von den 24 Credit Points müssen mindestens 16 aus den Pflichtmodulen stammen. Zu diesen gehören Seminare zu juristischen Grundlagen sowie zur datenschutzrechtlichen Prüfung von KI-Anwendungen. Die übrigen acht Credit Points können die Teilnehmenden in frei wählbaren Seminaren etwa zu technischen oder praxisorientierten Themen erwerben. Acht Punkte entsprechen in der Regel einer ganztägigen Fortbildung.
Wer die 24 Fortbildungs-Punkte innerhalb von zwölf Monaten zusammen hat, kann bei der BvD-Geschäftsstelle ein Zertifikat sowie das Siegel „AI-qualified (BvD)“ gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 75 Euro zzgl. Mehrwertsteuer beantragen. Das Siegel können die Absolventen für Website, Broschüren und gegenüber Auftraggebern und Kunden verwenden.
Das Siegel behält noch ein Jahr nach Abschluss der Fortbildung seine Gültigkeit. Dies zeigt die im Siegel eingetragene Jahreszahl. Um die Zusatzbezeichnung „AI-qualified“ zu aktualisieren, müssen die Abolventen binnen eines Jahres acht weitere Fortbildungs-Punkte erwerben. Dabei ist auch hier das Thema frei wählbar. Nach erfolgreichem Nachweis erhalten die Teilnehmenden ein aktualisiertes Logo.
chd
Im Dezember gehören die folgenden Seminare zur Fortbildung:
04.12.2024, 09:00-16:30 Uhr: Online-Seminar
„Datenschutzaspekte beim Management von Large Language Models (LLM)“ mit Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld, 8 AI-Credit-Points für das Pflichtmodul
16.12.2024, 09:00-16:30 Uhr: Online-Seminar
„KI-Verordnung – Chance und Risiko für den DSB?“
mit Dr. Jens Eckhardt, 8 AI-Credit-Points für das Pflichtmodul

04.12.2024, 09:00-16:30 Uhr: Online-Seminar
„Datenschutzaspekte beim Management von Large Language Models (LLM)“ mit Dipl.-Ök. Stephan Rehfeld, 8 AI-Credit-Points für das Pflichtmodul
16.12.2024, 09:00-16:30 Uhr: Online-Seminar
„KI-Verordnung – Chance und Risiko für den DSB?“
mit Dr. Jens Eckhardt, 8 AI-Credit-Points für das Pflichtmodul
Die Termine für die Fortbildung werden laufend aktualisiert unter