Online-Meetings rechtssicher transkribieren

So nutzen Sie KI richtig im Unternehmensalltag.

Im digitalen Zeitalter gehören Online-Meetings zum Alltag vieler Unternehmen. Sie bieten Flexibilität, sparen Zeit und ermöglichen eine effiziente Zusammenarbeit. Doch was passiert mit all den Informationen, die in diesen Meetings geteilt werden? Wie können Sie dafür sorgen, dass diese Inhalte nicht verloren gehen, sondern nachhaltig dokumentiert und nutzbar gemacht werden? Hier kommt die Transkription ins Spiel – und damit auch die Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI). Doch wie können Sie dieses praktische Hilfsmittel rechtskonform einsetzen? In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie KI-gestützte Transkription effektiv, sicher und rechtlich einwandfrei in Ihren Unternehmensalltag integrieren.

Was bringt Ihnen die Transkription von Online-Meetings?

Mit einer guten Transkription sparen Sie Zeit und Geld. Sie müssen nicht mehr mühsam mitschreiben, um Aufgabenverteilungen oder Beschlüsse festzuhalten. Alle relevanten Inhalte sind sofort nachvollziehbar verschriftlicht. So vermeiden Sie Missverständnisse und können auch Mitarbeiter, die nicht am Meeting teilnehmen konnten, nachträglich informieren. Gerade bei Kundenabstimmungen, im Projektgeschäft und bei Schulungsmaßnahmen ist eine rechtssichere Dokumentation wichtig. Hinzu kommt, dass Transkription ein Schritt in Richtung digitaler Teilhabe ist. Personen mit Hörbeeinträchtigungen oder fremdsprachige Teilnehmer profitieren von automatisch generierten Untertiteln oder Live-Übersetzungen. Auch im Nachhinein können Sie Inhalte so schnell und unkompliziert zugänglich machen.

Das bedeutet unter dem Strich: mehr Klarheit, weniger Nacharbeit und bessere Ergebnisse bei geringem technischem Aufwand. Viele gängige Tools wie Microsoft Teams oder Zoom bieten diese Funktion bereits integriert an. Sie müssen keine zusätzliche separate Software anschaffen.

Was versteht man unter Transkribieren?

Als Transkription bezeichnet man die Verschriftlichung gesprochener Inhalte. In unserem Beispiel bedeutet das, dass die Audioinhalte eines Online-Meetings automatisch in Text umgewandelt werden. Dies kann entweder live, direkt während des Meetings (wie etwa durch Live-Untertitel), oder nachträglich über die Aufzeichnung mit anschließender automatischer Umsetzung in Text erfolgen. Wichtig dabei ist, dass Sie dafür keine Spezialsoftware benötigen.

Ein aktueller Standardrechner und die richtigen Einstellungen im Konferenztool reichen in den meisten Fällen aus.

Was ist rechtlich zu beachten?

Die Aktivierung der Transkriptionsfunktion ist einfach, die rechtliche Lage jedoch komplex. Denn sobald Sie Audioinhalte erfassen, sind zwei zentrale Rechtsbereiche betroffen: das Strafrecht und das Datenschutzrecht.

Strafrecht – Schutz des gesprochenen Worts

Das deutsche Strafrecht schützt das nicht-öffentlich gesprochene Wort. Das bedeutet: Sie dürfen ein Gespräch – etwa ein Online-Meeting – nur dann aufzeichnen oder transkribieren, wenn alle Beteiligten zugestimmt haben. Ohne Einverständnis machen Sie sich strafbar. Diese Regelung ist nicht neu und gilt unabhängig von der eingesetzten Technologie.

Datenschutz – Verarbeitung personenbezogener Daten

Wenn Sie Stimmen von Personen aufzeichnen, verarbeiten Sie deren personenbezogene Daten. Transkribieren bedeutet verarbeiten. Somit wird auch das Thema Datenschutz relevant. Die zentrale Frage lautet daher: Auf welcher Rechtsgrundlage wird die Aufzeichnung oder die Transkription durchgeführt?

Es gibt dabei mehrere Ansatzpunkte:

  1. Einwilligung: Die sicherste Lösung ist eine vorherige, freiwillige Zustimmung aller Beteiligten. Viele Online-Meeting-Tools bieten hierfür entsprechende Funktionen. Bitte beachten Sie: Wenn es um besonders sensible Datenkategorien gemäß Art. 9 DSGVO, wie Gesundheitsdaten, Gewerkschaftszugehörigkeit, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen, Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung, geht, ist in der Regel eine Einwilligung erforderlich.
  2. Berechtigtes Interesse: In vielen Fällen, etwa bei Informationsveranstaltungen oder bei internen Besprechungen, kann ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers als Grundlage dienen – sofern die Abwägung zwischen Unternehmensinteressen und Persönlichkeitsrechten der Teilnehmer nachvollziehbar zugunsten der Aufzeichnung ausfällt.
  3. Vertragserfüllung: Wenn Sie ein vertragliches Verhältnis mit den betroffenen Personen eingegangen sind, kann dies ebenfalls eine zulässige Rechtsgrundlage für die Transkription sein. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Sie einen externen Referenten mit einem Vortrag beauftragt haben.
  4. Betriebsvereinbarung: In Unternehmen mit Betriebsrat empfiehlt es sich, eine klare Vereinbarung zu treffen, welche Besprechungen zu welchen Zwecken aufgezeichnet werden dürfen und wie dabei die Anforderungen des Datenschutzes gewährleistet werden.

Transparenz – informieren Sie die Beteiligten

Neben der Rechtmäßigkeit ist ein weiterer zentraler Aspekt die Informationspflicht. Sie müssen alle Teilnehmenden des Meetings darüber informieren, dass eine Transkription oder Aufzeichnung stattfindet. Am besten erledigen Sie das schon in der Einladung und ergänzen einen Link zu weiterführenden Datenschutzhinweisen.

Idealerweise regeln Sie die Rahmenbedingungen für die Transkription in einer Richtlinie. Sie könnte folgende Punkte umfassen:

  • Welche Arten von Meetings aufgezeichnet werden dürfen und welche nicht
  • Welche Tools eingesetzt werden dürfen
  • Wo und wie lange die Daten gespeichert werden
  • Wer die Aufzeichnung kontrollieren und einsehen kann

Mit einer solchen Arbeitsanweisung schaffen Sie Klarheit und Sicherheit für Ihre Beschäftigten. Mit zusätzlichen Datenschutzhinweisen informieren Sie die Meetingteilnehmer über die Details der Verarbeitung.

Der richtige Umgang mit Tools und Einstellungen

Prüfen Sie vorab unbedingt sorgfältig die Datenschutzeinstellungen des Konferenztools. Wer hat Zugriff auf die Transkription? Wird diese dauerhaft gespeichert oder automatisch gelöscht? Welche Daten fließen wohin, gehen sie womöglich sogar ins Nicht-EU-Ausland wie die USA, und werden diese für andere oder zusätzliche Zwecke verwendet?

Hier ist besondere Vorsicht geboten. In jedem Fall benötigen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, also eine rechtsverbindliche Regelung mit dem Anbieter zur Datenverarbeitung im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO. Achten Sie darüber hinaus auch darauf, dass keine Aufzeichnungen aktiviert sind, die Sie gar nicht zulassen wollten. Insbesondere Admins und Meeting-Organisatoren tragen hier eine zusätzliche Verantwortung. Sie sollten entsprechend geschult und sensibilisiert werden.

Ein Tipp: In Tools wie Microsoft Teams kann beispielsweise eingestellt werden, dass Transkriptionen nur live angezeigt, und direkt nach dem Meeting automatisch gelöscht werden.

Eine dauerhafte Speicherung wird damit unterbunden. Sollten Sie Transkripte dennoch dauerhaft speichern wollen, denken Sie an das „Access-Management“: Wer darf die Mitschrift einsehen? Nur der Organisator, oder alle Teilnehmer? Diese Fragen sollten Sie im Vorfeld klären, um Datenschutzprobleme zu vermeiden.

Vorsicht KI-Fettnäpfchen: Emotionserkennung vermeiden

Mit der zunehmenden Verbreitung von KI besteht auch die Gefahr, dass Meetings nicht nur transkribiert, sondern auch etwa mit Hinblick auf Emotionen analysiert werden. Die KI könnte in so einem Fall bewerten, ob die Teilnehmer verärgert oder traurig waren. Ein derartiger Einsatz der Technik unterliegt strengen Regeln und ist gemäß der EU-KI-Verordnung (AI Act) als Hochrisiko-KI einzustufen und im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit verboten.

Kontrollieren Sie die Ergebnisse der KI

Auch wenn KI-gestützte Transkriptionen und Zusammenfassungen oft erstaunlich präzise sind, sind sie nicht unfehlbar. Prüfen Sie daher stets die Ergebnisse, die die KI liefert. Bedenken Sie, dass Halluzinationen, also das Erfinden von Inhalten, nie ganz ausgeschlossen werden können. Eine menschliche Kontrolle ist daher immer notwendig. Idealerweise kontrolliert der Moderator oder eine andere vertrauensvolle Person die Inhalte vor der weiteren Nutzung und Verbreitung. Durch einen solchen Freigabeprozess vermeiden Sie Missverständnisse, falsche Interpretationen und rechtliche Risiken.

Zusammengefasst: Unsere Empfehlungen für eine datenschutzkonforme Umsetzung

Um Transkriptionen in Ihrem Unternehmen rechtskonform und effizient einsetzen zu können, empfehlen wir Ihnen die folgenden Schritte:

Definieren Sie in Unternehmensrichtlinien eindeutig, welche Meetings aufgezeichnet oder transkribiert werden dürfen.

  • Legen Sie fest, welche Rechtsgrundlage jeweils genutzt wird, beispielsweise Einwilligung oder berechtigtes Interesse.
  • Gestalten Sie den Einwilligungsprozess.
  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter, insbesondere Moderatoren und technische Verantwortliche.
  • Legen Sie Verantwortlichkeiten fest.
  • Informieren Sie Betroffene transparent bereits vor dem Meeting, zum Beispiel durch Datenschutzhinweise in der Einladung.
  • Schließen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit Ihrem Tool-Anbieter ab.
  • Konfigurieren Sie die Tools datenschutzkonform, inklusive Speicherfristen, automatischer Löschung, Zugriffsbeschränkungen und weiterer entsprechender Funktionen.
  • Legen Sie Löschzeitpunkte fest.
  • Vermeiden Sie kritische KI-Funktionalitäten wie Emotionserkennung oder Identifikation via Sprache (Biometrie).
  • Stellen Sie eine menschliche Kontrolle der Ergebnisse sicher.

Transkribieren lohnt sich – mit Bedacht

Die KI-gestützte Transkription von Online-Meetings bietet enormes Potenzial: Sie sparen Zeit und reduzieren Aufwand für die Protokollierung und können die Inhalte für alle Beteiligten leichter zugänglich machen. Gleichzeitig sorgt sie für eine bessere Nachvollziehbarkeit und Wissenssicherung
– nicht nur intern, sondern auch für Partner, Kunden oder Dritte. Allerdings ist ein bewusster Umgang mit dieser Technik entscheidend. Befassen Sie sich mit dem rechtlichen Rahmen, treffen Sie organisatorische Vereinbarungen und konfigurieren Sie Ihre Tools verantwortungsvoll. Dann steht der
effizienten Nutzung nichts im Weg. Überlegen Sie gemäß dem Prinzip der Datenminimierung, ob tatsächlich jedes Meeting transkribiert werden muss.

Über die Autoren

Christian Schröder


(CIPP/E, CIPM) verbindet mit seinem Team der DSK360 GmbH aus der Nähe von München die externe Beratung von Unternehmen zu Datenschutz, Informationssicherheit und Künstlicher Intelligenz mit praxisnahen Lösungen als externe Beauftragte und in Workshops. Sie veröffentlichen außerdem regelmäßig Videos und Podcasts mit spannenden Einblicken und Lösungen aus ihrem Beratungsalltag. www.datenschutzfachmann.eu

Ralf Blinzig


Diplom-Kaufmann, arbeitete viele Jahre als Projektmanager in der Softwareindustrie und ist bei DSK360 als externer Datenschutzbeauftragter, Informationssicherheitsbeauftragter und Berater für KI-Managementsysteme tätig. www.datenschutzfachmann.eu

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