Karsten Füllhaase

BvD nimmt Stellung zur „Orientierungshilfe Telemedien 2021“ der DSK

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat am 20. Dezember 2021 eine Neufassung ihrer 2019 erstellten Orientierungshilfe für Anbieter:innen von Telemedien verabschiedet. Die Neufassung der Orientierungshilfe war aufgrund wesentlicher Rechtsänderungen erforderlich, die mit der Geltung des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) ab dem 1.12.2021 eingetreten sind.

Die neue Orientierungshilfe stellt insbesondere Anforderungen an den Betrieb von Webseiten und Apps dar. Sie bezieht sich aufgrund des über diese Telemedien hinausgehenden Anwendungsbereichs des § 25 TTDSG aber auch auf zahlreiche weitere Endeinrichtungen, die mit dem Internet verbunden sind, und Vorgänge, bei denen Informationen auf Geräten gespeichert oder aus diesen abgerufen werden.

Vertreter:innen aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Verwaltung waren im Rahmen eines Konsultationsverfahrens eingeladen, bis zum 15. März 2022 Stellungnahmen zur „OH Telemedien 2021“ abzugeben.

Lesen Sie hier die Stellungnahme des BvD.