BvD nimmt zum Entwurf einer Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach TTDSG Stellung

Am 01.06.2023 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Verbändebeteiligung zum Entwurf einer Verordnung über Dienste zur Einwilligungsverwaltung nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (Einwilligungsverwaltungsverordnung – EinwV) eingeleitet.

Der Verordnungsentwurf stützt sich auf die gesetzliche Grundlage in § 26 Absatz 2 TTDSG. Ziel der Einbindung anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung ist die Schaffung nutzerfreundlicher und wettbewerbskonformer Verfahren zur Einholung und Verwaltung der nach § 25 Absatz 1 TTDSG erforderlichen Einwilligungen. Anerkannte Dienste können kommerzieller Natur sein und möglicherweise von den gleichen Dienstleistern angeboten werden, die bereits das Consent-Management für Telemedienanbieter konfigurieren.

Der BvD hat zu dem Entwurf eine Stellungnahme eingereicht, in der der Verband darlegt, dass er die Einführung von anerkannten Diensten zur Einwilligungsverwaltung begrüßt, die das Selbstbestimmungsrecht gemäß Art. 8 GRCh effektiv umsetzen und die Erteilung und Verweigerung von Einwilligungen nach § 25 Abs. 1 TTDSG unterstützen. Dabei plädiert der BvD dafür, dass Hersteller und Anbieter dieser Dienste in Bezug auf die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärker in die Pflicht genommen werden, um insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu entlasten. Lesen Sie hierzu die vollständige Stellungnahme, um mehr zu erfahren.

Zur Stellungnahme

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