Frank Spaeing
Datenschutz-Steckbriefe der DATEV
Wer in dem Umfeld von Steuerberaten berät, kann bei der Erstellung der Dokumentation auch auf die „Datenschutz-Steckbriefe„ der DATEV eG zurückgreifen, die dies öffentlich bereitstellt. Um was es dabei geht und wo man welche Information zu welchem Zweck findet, hilft ein Hinweisdokument.
Das Einstiegsdokument für den Verantwortlichen im Sinne der DS-GVO bei der Nutzung von DATEV-Produkten erläutert in fünf Kapitel („Über dieses Dokument“, „Geltungsbereich“, „Arbeiten mit diesem Leitfaden“, „Pflichten aus der DS-GVO“ und „Reagieren auf Betroffenenrechte aus der DS-GVO“) die Einsatzmöglichkeiten dieser Informationen.
Unter www.datev.de/datenschutz-steckbrief finden sich dann produktorientierte Informationen und Aussagen als Vorschlag.
Damit können die wesentlichen Informationen zum vorgesehenen Einsatz von DATEV-Produkten zentral nachvollzogen werden. Gemeinsam mit den Leistungsbeschreibungen stehen damit im Netz hilfreiche Informationen für den beratenden Datenschutzbeauftragten zur Verfügung.
Autor:
Rudi Kramer, stellv. Vorstandsvorsitzender