Datenschutzbeauftragte und Aufsichtsbehörden stemmen DSGVO

Ein Jahr nach dem Start der DSGVO kann man von einer langsamen Rückkehr  zur Normalität sprechen. Was die Datenschutzbeauftragten in den Unternehmen und Behörden aber auch die Aufsichtsbehörden in dieser Zeit geleistet haben, ist erstaunlich. Trotz des Totalausfalles der rechtzeitigen Informationen seitens der Bundesregierung wurde gerade durch ihren Einsatz die Umstellung in den Unternehmen möglich gemacht.

Schon vor dem Start der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 verbreiteten sich Schreckensnachrichten und Panikmache. Die Auftritte einiger Experten bspw. vor Handwerkern oder Vereinsvorständen haben viel Schaden angerichtet. Die unseriöse Sommerloch-Presse hat das noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund ist es  eine besondere Leistung, dass wir heute so weit gekommen sind.

An dieser Stelle also auch mal ein deutliches Danke an all die Pragmatiker und „einfach Umsetzer“ in den Unternehmen und Behörden und auch den Aufsichtsbehörden!

In der Politik fehlt aber vielen noch der Mut, sich zur DSGVO und den vielen Vorteilen zu bekennen. Da wird noch immer Datenschutz klein und schlecht geredet, dabei geht es doch um Bürger und Verbraucher, die hier besser geschützt werden und eben auch um viel Klarheit und viele neue Regelungen die auch Chancen bieten für die Verantwortlichen, also Unternehmen und Behörden. Das dies nicht jedem Laien sofort ersichtlich ist, ist normal, dazu hat der deutsche Gesetzgeber den Unternehmen bereits 1977 den Datenschutzbeauftragten (DSB) an die Seite gestellt. Dieser ist heute gefragter denn je und tatsächlich hilft ein erfahrener DSB den Unternehmen heute nicht nur bei der Umsetzung der Anforderungen, er zeigt auch die Potentiale auf und hilft dabei, unnütze Bürokratie zu vermeiden.

Kein Datenschutzbeauftragter – keine DSGVO?

Das nun ausgerechnet dieses deutsche Erfolgsmodell unter Beschuss gerät ist mehr als zynisch. Diejenigen, die trotz mangelhafter Vorbereitung der Wirtschaft die Umsetzung ermöglicht haben und täglich mit den unzähligen Fragen umgehen und für Orientierung sorgen, sollen nun abgestraft werden, indem die Bundesregierung die Benennungspflicht reduziert. Für ein Land, dass gerade durch politische Versäumnisse der Digitalisierung immer wieder hinterherhinkt, ist dies das falsche Signal. Die Datenschutzbeauftragten sind gerade im Mittelstand oft die einzigen Experten für die Fragen, die sich im Zusammenhang mit IT-Sicherheit und Digitalisierung stellen – beim Datenschutz sowieso.

Nicht umsonst warnen viele Experten nun vor diesem Schritt, der im Mittelstand überwiegend zur Einstellung der Aktivitäten in diesem Bereich bedeuten würde. Noch immer glauben viele – auch in der Politik – dass die DSGVO nur für den gelte, der einen DSB benennen müsse. Daher hier nochmals in aller Deutlichkeit: Die DSGVO gilt für jede Unternehmensgröße! Die auf ein Unternehmen angepasste möglichst unbürokratische Umsetzung kann ein qualifizierter Datenschutzbeauftragter gewährleisten – wenn er oder sie benannt wurde. In allen anderen Fällen ist die Geschäftsführung selbst für diese Aufgabe verantwortlich. In der Praxis führt dies aber regelmäßig zu mehr kuriosen als zu sinnvollen Ergebnissen.

Heiß gekochte Berater helfen nicht!

Verschwiegen werden darf aber nicht, dass der Markt für Datenschutzexperten zur Zeit unüberschaubar ist und von vielen selbst ernannten „Beratern“ gekapert wurde. Dabei reicht Manchem eine dreitägige Ausbildung und eine schicke Website mit oft unzulässigen Werbeaussagen wie bspw. „wir übernehmen Ihre Haftung“ oder Pauschalangeboten wie „ für 150,- € im Monat sicherer Datenschutz“.  Ein Datenschutzbeauftragter muss sich auf die Erfordernisse und Strukturen der Unternehmen einstellen. Eine Beratung aus der Ferne ist hochgradig unseriös. Genau solche Angebote sind zunehmend Gegenstand von Beschwerden und Untersuchungen von Aufsichtsbehörden. Diese Situation hat ebenfalls die Politik sensibilisiert und das zu Recht. Der BvD fordert bereits seit zehn Jahren bessere Regulierungen dieses Berufes und hat hier mit dem Berufsbild eine Vorlage geschaffen.

Für die nähere Zukunft muss eine Zertifizierung der Datenschutzbeauftragten eine hohe Beratungsqualität wieder herstellen. Der BvD hat sich dazu mit Aufsichtsbehörden, der Politik aber auch Datenschutzverbänden in den anderen EU-Staaten ausgetauscht. Eine Lösung auf EU-Ebene wird spätestens für 2020 abgestrebt.

Der richtige DSB: Erste Hilfe für Unternehmen und Behörden

Der BvD stellt auf seiner Website eine Übersicht, der auf den Berufsstandard des BvD verpflichteten Datenschutzbeauftragten bereit. Dies ist bis heute die einzige neutrale Übersicht. Im Gegensatz dazu stehen die selbst gestrickten Bewertungsportale einiger Anbieter, die sich dann wenig überraschend gleich selbst zu den besten Anbietern zählen.

Die Kreativität der unseriösen Anbieter kennt hier wenig Grenzen. Deshalb bietet der BvD hier künftig Informationen für Unternehmen an, die dabei helfen sollen, den richtigen Berater zu ermitteln.

 

Autor: Thomas Spaeing, Vorstandsvorsitzender des BvD

Der BvD: Die Interessenvertretung der Datenschutzbeauftragten
Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. fördert die beruflichen Interessen der Datenschutzbeauftragten in Behörden und Betrieben und setzt sich aktiv für die weitere Entwicklung und Akzeptanz des Berufes „Datenschutzbeauftragter“ ein – als einziger Berufsverband für Datenschutzbeauftragte in Deutschland.