Datenschutzbeauftragter: Ein Job mit vielen Möglichkeiten und guten Voraussetzungen

Laut den gesetzlichen Grundlagen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind die Hürden gering, aber um erfolgreich als betrieblicher Datenschutzbeauftragter zu arbeiten, sind die Qualifikationen relativ hoch, weil der abwechslungsreiche Job ziemlich anspruchsvoll ist: Datenschutzbeauftragte brauchen ein breites Netz an Kompetenzen, die weit über rein fachliche Qualifikationen hinaus gehen.

Dieser Beitrag möchte Ihnen die Vielfalt des Berufs, die unterschiedlichen Wege und die Voraussetzungen demonstrieren und Ihnen die spezifische Sicht des Berufsverbands auf die Qualifikationen der Datenschutzbeauftragten mitgeben.

Ist ein Datenschutzbeauftragter eigentlich eine Voraussetzung für eine sicheren Umgang mit Daten im Unternehmen?

Neben der europäischen DSGVO und dem deutschen BDSG gibt es für Datenschutzexperten in Europa und national eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben, die den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sicherstellen. Durch den zunehmenden Digitalisierungsgrad der Unternehmen entscheiden sich immer mehr Unternehmen, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu benennen oder suchen sich Sachkunde bei externen Beratern, um die eigene Rechtsabteilung zu unterstützen. 

Das ist sehr sinnvoll, da die datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr en passant erfüllt werden können und besonders die Dokumentationspflichten aus der DSGVO Zeit, Expertise und eine hohe Prozesssicherheit erfordern. So ist beispielsweise das Führen eines Verarbeitungsverzeichnis, also eine Aufzählung aller relevanten Vorgänge bei der Datenverarbeitung eine konstante Verpflichtung aus der DSGVO, die es zu erledigen gilt – mit Datenschutzbeauftragten oder ohne.

Bevor wir gleich zu den gesetzlichen Verpflichtungen kommen, zeigt sich, dass ein rechtssicheres und erfolgreiches Datenmanagement eine Pflicht eines jeden Unternehmens – egal welcher Größe ist – und in einer datengetriebenen Wirtschaft ein Qualitätsmerkmal für jeden Betrieb. 

Wir empfehlen daher unbedingt einen Datenschutzbeauftragten mit entsprechenden zu benennen: Denn die bürokratischen Verpflichtungen bestehen mit oder ohne Datenschutzbeauftragten. Und sie wie man einen Arzt bei medizinischen Fragen befragt, ist es ratsam, einen DSB zu beauftragen, um einen klaren Ansprechpartner im Unternehmen, für die Mitarbeitenden und auch für die Aufsichtsbehörden zu haben.

Datenschutzbeauftragte Voraussetzungen: Anforderungen aus dem Gesetz für die Benennung?

Nicht jedes Unternehmen unterliegt der gesetzlichen Verpflichtung einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, obwohl alle Unternehmen den gleichen rechtlichen Pflichten unterliegen und somit das gleiche Muster an Prozessen. Einen DSB benennen müssen Unternehmen, die 

  • mindestens 20 Mitarbeiter haben, die dauerhaft mit der automatisierten Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind (dazu zählen auch Praktikanten, Aushilfen usw.) oder
  • Verarbeitungen vornehmen, die einer Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO unterliegen oder
  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeiten, also die Datenverarbeitung eine sogenannte Kerntätigkeit des Unternehmens ist (etwa zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Meinungs- oder Marktforschung).
  • besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten) verarbeiten.

Ebenso gilt die Pflicht zur Benennung (früher im BDSG alt sprach man noch von Bestellung), wenn die Verarbeitung von einer Behörde oder öffentlichen Stelle durchgeführt wird, mit Ausnahme von Gerichten, soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln, ist immer ein Datenschutzbeauftragter zu benennen.Die Benennung muss kommuniziert werden, beispielsweise in den Datenschutzhinweisen, und der zuständigen Datenschutzbehörde gemeldet werden

Welche Voraussetzungen brauche ich, um als Datenschutzbeauftragter zu arbeiten?

In Deutschland gibt es keine einheitliche Ausbildung oder einen standardisierten Abschluss, die man als Voraussetzungen erfüllen muss, um als betrieblicher Datenschutzbeauftragter tätig zu werden. Auch in den Anforderungen des Arbeitsrechts gibt es keine weiteren Erläuterungen, was zwingend erforderlich ist, um Datenschutzbeauftragter zu werden.

Forderung BvD

Für einen sicheren und erfolgreichen Umgang mit Daten fordert der BvD die Entwicklung und Etablierung europaweiter Standards hinsichtlich der Qualifikation der Datenschutzbeauftragten. Dies betrifft die Ausbildung und den Kompetenznachweis für Datenschutzbeauftragte, den transatlantischen Datentransfer sowie technologische Standards für den Umgang mit Auftragsverarbeitern und Anonymisierungstechnologien. Viele dieser Verfahren sind bereits erprobt und müssen nun politisch geregelt werden.

Allerdings gibt es einige Voraussetzungen und Empfehlungen, die berücksichtigt werden sollten. Der erste Schritt besteht darin, sich umfassende Kenntnisse im Bereich Datenschutz anzueignen. Dazu gehören:

  • Rechtliche Grundlagen: DSGVO, Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und andere relevante Gesetze wie UWG, Data Act, AI Act usw..
  • Technische Kenntnisse: IT-Sicherheitsmaßnahmen und Datenschutztechnologien.
  • Organisatorische Maßnahmen: Datenschutzmanagement und -dokumentation.

Besuchen Sie dazu spezifische Schulungen oder Lehrgänge, die auf die Tätigkeit als DSB vorbereiten. Es gibt verschiedene anerkannte Weiterbildungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel:

  • TÜV-zertifizierte Kurse: Der TÜV bietet verschiedene Kurse und Zertifikate zur Erlangung notwendiger Qualifikationen im Bereich Datenschutz an.
  • IHK-Zertifikate: Industrie- und Handelskammern bieten ebenfalls Weiterbildungen und Zertifikate an.
  • Private Anbieter: Es gibt zahlreiche spezialisierte Bildungsanbieter, die Kurse und Zertifikate im Bereich Datenschutz anbieten.

(Nicht nur) Etwas für Juristen – auch technischer Hintergrund oder IT-Kenntnisse schaden nicht

Im Jurastudium lernt man den Umgang mit Gesetzen, das Verständnis und deren Auslegung. Selbstverständlich haben Rechtsanwälte und Juristinnen gute Voraussetzungen, um den Umgang mit personenbezogenen Daten in Firmen egal welcher Unternehmensgröße zu bearbeiten. Aber neben Soft Skills – zu den wir weiter unten noch kennen – ist auch das Verständnis von technischen Zusammenhängen oder IT-Kompetenz gleichermaßen gefragt wie nützlich, um die Prozesse zu beurteilen und aktiv Lösungen zu finden.

Klar ist aber: Ein DSB muss über das nötige Fachwissen im Bereich Datenschutz und IT-Sicherheit verfügen. Dies umfasst Kenntnisse der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer relevanter Datenschutzgesetze sowie technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Datenschutz.

Die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen eines Datenschutzbeauftragten ist festgelegt in Art. 37 Abs. 5 DSGVO.

„Der Datenschutzbeauftragte wird auf der Grundlage seiner beruflichen Qualifikation und insbesondere des Fachwissens benannt, das er auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzpraxis besitzt, sowie auf der Grundlage seiner Fähigkeit zur Erfüllung der in Artikel 39 genannten Aufgaben.“

Die Erwägungsgründe bieten wenig Klarheit, weil lediglich festgehalten wird, „dass ein Datenschutzbeauftragter „über Fachwissen auf dem Gebiet des Datenschutzrechts und der Datenschutzverfahren“ verfügen muss (Erwägungsgrund 97 Satz 2). Wenig trägt auch der nächste Satz zur Frage nach der Eignung bei: „Das erforderliche Niveau des Fachwissens sollte sich insbesondere nach den durchgeführten Datenverarbeitungsvorgängen und dem erforderlichen Schutz für die von dem Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter verarbeiteten personenbezogenen Daten richten.“

Ohne Weiterbildung keine Chance 

Eine Weiterbildung ist unerlässlich, damit ein Datenschutzbeauftragter in einem sich schnell verändernden Umfeld effektiv und rechtssicher arbeiten kann.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Datenschutzgesetze und -verordnungen entwickeln sich ständig weiter. Neue Gesetze, Gerichtsurteile und behördliche Leitlinien können die Anforderungen an den Datenschutz erheblich verändern. Nur durch regelmäßige Weiterbildung bleibt ein Datenschutzbeauftragter über diese Entwicklungen informiert und kann entsprechend handeln.

Technologische Fortschritte: Die Technologien, die zur Datenverarbeitung genutzt werden, entwickeln sich rasant. Neue Software, Hardware und Verfahren zur Datenverarbeitung bringen sowohl Chancen als auch Risiken mit sich. Ein Datenschutzbeauftragter muss diese Technologien verstehen, um ihre datenschutzrechtlichen Implikationen beurteilen zu können.

Sicherheitsbedrohungen: Die Bedrohungslage im Bereich der Informationssicherheit verändert sich kontinuierlich. Neue Arten von Cyberangriffen und Sicherheitslücken erfordern ständig neue Strategien und Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten. Durch Weiterbildung bleibt ein Datenschutzbeauftragter auf dem neuesten Stand der Sicherheitspraktiken.

Best Practices und Standards: Der Bereich Datenschutz profitiert von einem regen Austausch bewährter Praktiken und Standards. Weiterbildung ermöglicht es Datenschutzbeauftragten, sich mit den besten und effizientesten Methoden vertraut zu machen und diese in ihrer Organisation umzusetzen.

Vertrauen und Glaubwürdigkeit: Fortlaufende Weiterbildung stärkt die Kompetenz und Glaubwürdigkeit eines Datenschutzbeauftragten. Dies ist wichtig, um das Vertrauen der Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner in die Datenschutzmaßnahmen des Unternehmens zu gewährleisten.

Komplexität der Datenschutzaufgaben: Die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten sind vielfältig und komplex. Weiterbildung hilft dabei, ein umfassendes Verständnis der verschiedenen Aspekte des Datenschutzes zu entwickeln, von rechtlichen Anforderungen über technische Maßnahmen bis hin zu organisatorischen Prozessen.

Guter Datenschutz braucht Unabhängigkeit

Eine sehr wichtige Voraussetzung für eine kompetente Analyse der Datenverarbeitungsprozesse ist die Unabhängigkeit und die Freiheit von Interessenkonflikten: Der DSB darf in seiner Funktion keinen Interessenkonflikten unterliegen. Dies bedeutet, dass er nicht in einer Position sein darf, die seine Unabhängigkeit beeinträchtigen könnte (z. B. Geschäftsführer oder IT-Leiter).

Und welche Softskills machen einen qualifizierten Datenschutzexperten aus?

Ein guter Datenschutzbeauftragter zeichnet sich durch eine Vielzahl an Soft Skills aus. Offenheit und Kommunikationsfähigkeit sind essenziell, da in diesem Bereich ständig Neues hinzukommt und es wichtig ist, offen zu sprechen und auch „out of the box“ zu denken. 

Struktur und Dokumentation sind ebenso wichtig, um komplexe Prozesse übersichtlich zu gestalten und nachvollziehbar zu dokumentieren – besonders, wenn mehrere Mitarbeiter in die Prozesse einbezogen werden müssen.

Selbstlernkompetenz ist unerlässlich, da kontinuierliche Weiterbildung und das Aneignen neuer Kenntnisse zum Alltag gehören. Zudem ist es wichtig, die Dinge aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten, um umfassende Lösungen zu finden. 

Und nicht zuletzt gehört auch ein gewisses Maß an Frustrationstoleranz dazu, um mit den unvermeidlichen Herausforderungen und Rückschlägen umzugehen.

Netzwerken und Erfahrungsaustausch

Nutzen Sie Netzwerke und Fachverbände wie die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) oder den Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD), um sich auszutauschen und über aktuelle Entwicklungen informiert zu bleiben.

Berufsbild des BvD benennt wichtige Voraussetzungen an den Datenschutzbeauftragten

Unternehmensleitung wie auch Kunden und Mitarbeiter müssen sich im hochkomplexen und schnell verändernden Umfeld der Digitalisierung darauf verlassen können, dass sie durch qualifizierte Experten mit umfassendem Know-how begleitet und im Kontext der Sicherheit und Compliance unterstützt werden. 

Die Datenschutzbeauftragten nehmen sich genau dieser Aufgaben seit Jahrzehnten an. Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. hat bereits 2004 damit begonnen, die Anforderungen an die Tätigkeit und das Know-how des Daten- schutzbeauftragten zu beschreiben. 2009 entstand daraus das erste „Berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten“ in Europa, auf das sich Mitglieder schriftlich verpflichten müssen, um durch den BvD als entsprechend qualifiziert ausgezeichnet zu werden. 

Durch diesen Prozess und die Auszeichnung „Selbstverpflichtung auf das berufliche Leitbild des Datenschutzbeauftragten“ können Unternehmen und Institutionen nachweisen, dass qualifizierte Datenschutzbeauftragte benannt wurden. Wenn Sie sich zum beruflichen Leitbild informieren oder daran mitarbeiten möchten, klicken Sie hier: https://www.bvdnet.de/bvd-ausschuesse/ausschuss-berufsbild/

Anforderungen Datenschutzbeauftragter – Alles Wichtige auf einen Blick

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter notwendig?

Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn:

  • Ein Unternehmen regelmäßig und systematisch personenbezogene Daten verarbeitet, die einer Überwachung bedürfen.
  • Sensible Daten wie Gesundheitsdaten verarbeitet werden.
  • Mindestens 20 Personen regelmäßig mit der Datenverarbeitung beschäftigt sind (in Deutschland).

Anforderungen Datenschutzbeauftragter: Die Verpflichtung zur Bestellung ergibt sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalen Datenschutzgesetzen.

Muss ein Datenschutzbeauftragter eine Prüfung ablegen?

Eine formale Prüfung ist nicht zwingend vorgeschrieben. Es ist jedoch ratsam, entsprechende Schulungen und Zertifizierungen zu absolvieren, um die nötige Datenschutzbeauftragter Qualifikation zu erwerben.

Wie kann man Datenschutzbeauftragter werden?

Um Datenschutzbeauftragter zu werden, sollten Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Teilnahme an Schulungen oder Fortbildungen, die auf die DSGVO und nationale Datenschutzgesetze spezialisiert sind.
  2. Erwerb einer Zertifizierung, um Ihre Datenschutzbeauftragter Qualifikation nachzuweisen.
  3. Aufbau von Praxiserfahrung in Datenschutzmanagement und rechtlichen Grundlagen.

Wer kann nicht Datenschutzbeauftragter werden?

Personen mit Interessenkonflikten dürfen nicht bestellt werden, z. B.:

  • Geschäftsführer oder IT-Leiter, da sie ihre eigene Arbeit prüfen müssten.
  • Mitarbeiter ohne ausreichende Qualifikation Datenschutzbeauftragter.

Wie wird man ein zertifizierter Datenschutzbeauftragter?

Um zertifiziert zu werden, durchlaufen Sie ein Schulungsprogramm bei anerkannten Bildungsanbietern. Diese Programme prüfen und zertifizieren Ihre Kenntnisse, was Ihre Datenschutzbeauftragter Qualifikation bestätigt.

Kann jeder Datenschutzbeauftragter werden?

Nein, nicht jeder kann Datenschutzbeauftragter werden. Es müssen bestimmte Anforderungen Datenschutzbeauftragter erfüllt sein:

  • Kenntnisse in Datenschutzrecht und IT.
  • Unabhängigkeit und Neutralität.
  • Keine Interessenkonflikte.

Wie werde ich externer Datenschutzbeauftragter?

Ein externer Datenschutzbeauftragter arbeitet auf freiberuflicher Basis für mehrere Unternehmen. DieAnforderungen Datenschutzbeauftragter variieren je nach Branche, setzen aber immer fundierte Fachkenntnisse voraus:

  1. Umfangreiche Datenschutzbeauftragter Qualifikation.
  2. Abschluss von Verträgen zur Übernahme der Datenschutzaufgaben.
  3. Aufbau eines Netzwerks und Marketing Ihrer Dienstleistungen.

Welche Voraussetzungen sollte ein Datenschutzbeauftragter haben?

Die Anforderungen Datenschutzbeauftragter umfassen:

  • Fachkenntnisse im Datenschutzrecht.
  • Technisches Verständnis von IT-Sicherheitsmaßnahmen.
  • Kommunikations- und Problemlösungsfähigkeiten.

Ein Datenschutzbeauftragter muss:

  • Datenschutzrecht anwenden und umsetzen können.
  • IT-Sicherheitsmaßnahmen bewerten.
  • Mitarbeiterschulungen durchführen.
  • Datenschutzdokumentationen führen
  • Mit Aufsichtsbehörden kommunizieren