Frank Spaeing
DSK veröffentlicht Hinweise und Muster zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Artikel 30 DS-GVO
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat neue Hinweise zum Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der DS-GVO erarbeitet:
Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO
Passend dazu haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz Musterverzeichnisse in der Rolle als Verantwortlicher gemäß Artikel 30 Absatz 1 DS-GVO und als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 30 Absatz 2 DS-GVO erstellt:
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher gem. Artikel 30 Abs. 1 DS-GVO als PDF-Datei
- Muster Übersicht von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter gem. Artikel 30 Abs. 2 DS-GVO als PDF-Datei
Sie finden diese Dokumente u.a. auf den Seiten des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, auf den Seiten der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen (hier allerdings nur als PDF) oder auch auf den Seiten des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg. Wahrscheinlich werden alle Aufsichtsbehörden mit der Veröffentlichung nachziehen.
Autor:
Frank Spaeing
2 Kommentare
Die Informationen findet man ebenfalls auf den Seiten des TLfDI
https://www.tlfdi.de/tlfdi/europa/europaeischedsgvo/
Viele Grüße
A. Knappe
„Muster Übersicht von Verarbeitungstätigkeiten Auftragsverarbeiter“:
Kommt dies einer Vereinbarung mit dem Auftragsverarbeitern mit dem Mindestinhalt nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO gleich (+ Technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 Abs. 1 DSGVO für Verantwortliche)
Ich freue mich über einen Kurzfristige Antwort und bedanke mich im Voraus !!!!!