Datenschutzkonferenz veröffentlicht Kurzpapier zur Auftragsverarbeitung

Kurzpapier Nr. 13 – Auftragsverarbeitung

Die Datenschutzkonferenz hat nun auch ein Kurzpapier zur Auftragsverarbeitung (Stand 2018-01-16) veröffentlicht.

Die Datenschutzkonferenz führt bei Wartung und Fernwartung den § 11 Abs. 5 BDSG-alt fort – nur nicht mehr in „entsprechender Weise“.
Zudem enthält das Kurzpapier u.a. auch Ausführungen zur „Privilegierungswirkung“, zu den Dokumentationspflichten und zu der Einbeziehung von Subunternehmern.
In insgesamt 3 Anhängen gibt es Beispiele für Auftragsverarbeitungen, eine Abgrenzung zur Inanspruchnahme fremder Fachleistungen bei einem eigenständig Verantwortlichen und zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DS-GVO.

Mit diesem Kurzpapier positionieren sich die Aufsichtsbehörden zu wichtigen Fragestellungen der DS-GVO zur Auftragsverarbeitung.
Es ist aber davon auszugehen, dass bspw. die Fragenstellungen zur Wartung auch nochmal auf europäischer Ebene unter Berücksichtigung des ErwGr. 49 DS-GVO diskutiert werden.

Dieses ist die siebte Veröffentlichung von Kurzpapieren zur DS-GVO, beginnend mit der Erstveröffentlichung der ersten drei Kurzpapiere Anfang Juli 2017 (die anderen Blogbeiträge zur Veröffentlichung von Kurzpapieren finden Sie hier, hier, hier, hier und hier).

Auch dieses Kurzpapier steht (wie bereits oben geschrieben) unter dem Vorbehalt einer zukünftigen – möglicherweise abweichenden – Auslegung des Europäischen Datenschutzausschusses.

Autor:
Rudi Kramer, stellv. Vorstandsvorsitzender

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