Nadja Bunk

EDSA nimmt Benennung und Stellung von Datenschutzbeauftragten in den Blick

Die Benennung und Stellung von Datenschutzbeauftragten wird Thema der zweiten koordinierten Durchsetzungsmaßnahme der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Dies teilte der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) im Anschluss an seine Plenarsitzung am 12 und 13. September 2022 mit. Einzelheiten sollen in den kommenden Monaten präzisiert werden. Der Ergebnisbericht soll bis Jahresende angenommen werden.

Der BvD begrüßt diese Initiative und hat über den Dachverband European Federation of Data Protection Officers (EFDPO) dazu ein Statement veröffentlicht, das hier zu finden ist.

Diese neue koordinierte Maßnahme folgt auf den Beschluss des EDSA, im Oktober 2020 einen koordinierten Durchsetzungsrahmen einzurichten. Dies ist eine Schlüsselmaßnahme des EDSB im Rahmen seiner Strategie 2021-2023, zusammen mit der Schaffung eines Unterstützungspools von Experten (Support Pool of Experts, SPE). Diesem Expertenpool gehört unter anderem BvD-Vorstandsmitglied Dr. Christoph Bausewein an. Die beiden Initiativen zielen darauf ab, die Durchsetzung und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden zu straffen.