EU-Standardvertragsklauseln kommen vor den EuGH

Nach dem Safe Harbor Urteil des EuGH verwendet Facebook-Irland die EU-Standardvertragsklauseln zur Legitimierung des Datentransfers seiner Benutzer zum Mutterkonzern in die USA.

Dagegen legte Herr Schrems wiederum Einspruch ein, da seiner Meinung nach die dortigen Gesetze die durch die Vertragsklauseln zugesicherte Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus nicht zulassen. Die diesbezügliche Beschwerde führte dazu, dass die irische Aufsichtsbehörde den obersten Gerichtshof in Irland („High Court“) im Mai 2016 den Fall vorlegte. (Berichte hierzu finden sich z.B. unter https://www.datenschutz-notizen.de/eu-standardvertragsklauseln-vor-dem-aus-1016081/ oder bei heise online https://www.heise.de/newsticker/meldung/Nach-Safe-Harbor-Facebooks-Datentransfer-soll-wieder-vor-den-EuGH-3218186.html) Dieser wiederum legt den Fall – wie von allen erwartet – dem EuGH vor. Das entsprechende  Dokument ist unter http://www.europe-v-facebook.org/sh2/ES.pdf abrufbar, die genauen Fragen an den EuGH werden derzeit vom High Court erarbeitet.

Somit wird in absehbarer Zeit eine Entscheidung bzgl. der Anwendbarkeit der Standardvertragsklauseln bzgl. des Datentransfers in die USA durch den EuGH erfolgen.

Berichte hierzu finden sich z.B. unter

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