FAQ: Fragen und Antworten zur neuen Fortbildung „AI-qualified (BvD)“ für Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren
Aufgrund des großen Interesses an der neuen Fortbildung im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) zur Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“ für Datenschutzbeauftragte und -koordinatoren sind in der BvD-Geschäftsstelle zahlreiche Fragen eingegangen. Um Ihnen einen Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen in diesem FAQ zusammengestellt. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit gern an die BvD-Geschäftsstelle wenden.
1. Was ist die Fortbildung „AI-qualified (BvD)“?
Die Fortbildung „AI-qualified (BvD)“ ist eine spezielle Qualifizierung für betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte sowie andere im Datenschutz tätige Personen. Sie vermittelt das notwendige Wissen zur Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Anwendungen durch Verantwortliche und Auftragsverarbeiter.
2. Wie setzt sich das Seminarprogramm zusammen?
Interessierte stellen sich ihr Seminarprogramm aus entsprechend gekennzeichneten Terminen im Fortbildungsangebot des BvD eigenständig zusammen. Um die Zusatzbezeichnung erstmalig zu erlangen, müssen innerhalb von 12 Monaten mindestens 24 AI-Credit-Points erworben werden.
3. Was sind AI-Credit-Points und wie verteilen sie sich?
AI-Credit-Points sind Fortbildungspunkte, die durch die Teilnahme an BvD-Seminaren erworben werden. Von den erforderlichen 24 AI-Credit-Points müssen mindestens 16 Punkte aus dem Pflichtmodul stammen, das juristische Grundlagen und datenschutzrechtliche Prüfungen von KI-Anwendungen umfasst. Die restlichen 8 Punkte können aus frei wählbaren Seminaren stammen, die entweder juristische, technische oder praxisorientierte Themen behandeln.
4. Können auch Fortbildungen anderer Anbieter angerechnet werden?
Nein, für die Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“ können ausschließlich AI-Credit-Points angerechnet werden, die durch explizit ausgewiesene BvD-Fortbildungen erworben wurden.
5. Wie beantrage ich die Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“?
Nach erfolgreichem Erwerb der notwendigen 24 AI-Credit-Points können Sie beim BvD einen Antrag auf die Zusatzbezeichnung stellen. Hierfür fällt eine Verwaltungsgebühr von 75,- Euro zzgl. MwSt. an. Nach Prüfung der Nachweise stellt die BvD-Geschäftsstelle ein Zertifikat aus und stellt ein Logo zur Verfügung, das zur Kommunikation der Zusatzqualifikation genutzt werden darf.
6. Wordurch zeige ich, wie aktuell meine Fortbildungskenntnisse sind?
Das Logo, das nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung zur Verfügung gestellt wird, enthält eine Jahreszahl, die ein Jahr höher ist als das Jahr, in dem der letzte Seminartermin der Fortbildung absolviert wurde. Dies zeigt, wie aktuell die erworbenen Kenntnisse sind.
7. Wie kann die Zusatzbezeichnung aufrechterhalten werden?
Um die Zusatzbezeichnung „AI-qualified (BvD)“ aufrechtzuerhalten, müssen Sie in Zeiträumen von 12 Monaten mindestens 8 weitere AI-Credit-Points nachweisen. Dies entspricht einer ganztägigen Fortbildung. Auch hier ist der Themenbereich frei wählbar. Nach erfolgreichem Nachweis der Auffrischungskurse kann ein aktualisiertes Logo mit der entsprechenden Jahreszahl beantragt werden.