Arbeitskreis Psychotherapie

Als Teilnehmer willkommen sind Datenschutzbeauftragte, die innerhalb der psychotherapeutischen Versorgung bereits Datenschutz machen. Aufsuchen können den AK Psychotherapie sowohl interessierte Datenschutzbeauftragte, welche im Bereich der Psychotherapie am Datenschutz arbeiten möchten und die ich in Seminaren gerne tiefer in die psychotherapeutische Versorgung einführen werde. Aufsuchen können den AK Psychotherapie auch zuständige Aufsichtsbehörden, Institutionen in der psychotherapeutischen Selbstverwaltung, Aus-Weiterbildung und Versorgung zwecks professionellen Austausches zu ihrer Datenschutzorganisation.

Was ist Psychotherapie und wo findet sie statt?

Als Zweig der medizinischen Versorgung gewinnt die Psychotherapie in den letzten Jahrzehnten zunehmend an Bedeutung. Wir haben mittlerweile über 50.000 für die Kassenärztliche Abrechnung zugelassene Psychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen (Quelle statistisches Bundesamt). Die Psychotherapie ist ein medizinisches Verfahren, bei welchem die Seele (altgriechisch „Psyche“ bedeutet Seele) behandelt wird. Sie ist eine etwas mehr als 100 Jahre alte medizinische Disziplin, zu der bereits mehrere Dutzende verschiedener Herangehensweisen und sog. „psychotherapeutischen“ Schulen existieren, die in ihrer Zahl zunehmen.

Die Psychotherapeutische Versorgung findet stationär (also in psychiatrischen und auch psychotherapeutischen Kliniken, in denen Patienten übernachten), aber auch zu einem großen Teil ambulant statt (also in Einzel- und Gemeinschaftspraxen, die man 1 oder mehrere Male pro Woche für eine Sitzung aufsucht). Laut dem statistischen Bundesamt gab es in 2022 bereits 19.344 psychotherapeutische Einzelpraxen. Bei der Kassenärztlichen Bundesvereiningung (KBV) kann man sich einen Überblick über die Kennzahlen der ambulanten Versorgung verschaffen. Sowohl stationär als auch ambulant existiert die Unterscheidung zwischen sog. Einzelpsychotherapie, d.h. Psychotherapie im Setting „1 Patient*in und 1 Psychotherapeut*in“ und der sog. Gruppenpsychotherapie, d.h. Psychotherapie im Setting „3 – 9 Patient*innen und 1 – 2 Psychotherapeut*innen“.

Wer bezahlt für die Psychotherapie?

Die Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, d. h. gesetzlich Versicherte können zwischen kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeut*innen wählen und sich psychotherapeutisch behandeln lassen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung erkennt eine begrenzte Anzahl von psychotherapeutischen Verfahren im Einzel- und Gruppensetting. Es ist möglich, sich auch als Privatzahler von kassenärztlich zugelassenen Psychotherapeut*innen behandeln zu lassen, auch existieren Angebote von freien Heilpraktikern ohne staatliche Anerkennung und kassenärztliche Zulassung, die versuchen das Gesundheitssystem zu entlasten und sich auch in Verbänden organisieren. Auf einen Platz bei staatlich anerkannten und von Krankenkassen zugelassenen Einzel- und Gruppenpsychotherapeuten warten Patient*innen durchschnittlich 142 Tage (Quelle: BPtK) Der Großteil der geleisteten Psychotherapie wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, aber es steigt auch stetig die Anzahl der privat abgerechneten psychotherapeutischen Leistungen. Deutschland ist auch eine internationale Ausnahme im Zusammenhang mit der Möglichkeit, dass Psychotherapie von gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Der Grund hierfür steht im Zusammenhang mit der schweren Nachkriegszeit zusammen.

Wie verläuft die Aus-/Weiterbildung in Psychotherapie?

Erst in 1999 wurde vom Bundestag ein Gesetz zur Ausbildung von Psychotherapeut*innen erlassen, welches in 2019 novelliert wurde, woran ich mich auch persönlich beteiligt und inhaltlich eingebracht habe, denn die Psychotherapie-Ausbildung ist sehr komplex gewesen und hat eine Veränderung dringend nötig gehabt. Als Leiter der Bundesgeschäftsstelle einer psychologischen Fachgesellschaft, die zugleich auch ein psychotherapeutischer Berufsverband ist, habe ich in 8 Jahren das komplexe System der psychotherapeutischen Selbstverwaltung in Deutschland auf allen Ebenen, also lokal, regional und auf der Bundesebene, in der Tiefe kennengelernt.

Künftig, ab 2030, wird Psychotherapie-Ausbildung nur über ein Studium an Universitäten abgeschlossen werden können. Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines 5-jährigen Studiums (Bachelor + Master) wird eine Approbation stattfinden und nach dieser wird eine 3 jährige Weiterbildung in einer Klinik, an einer genehmigten Weiterbildungsstätte oder in Einzel-/ und Gemeinschaftspraxen nötig sein, bevor man sich als Psychotherapeut*in in eigener Praxis niederlassen oder eine volle Stelle suchen darf. Die Aus-/Weiterbildung in Psychotherapie wird also künftig analog zur ärztlichen Aus-/Weiterbildung verlaufen. Bis 2030 werden hunderte von Instituten für Psychotherapie weiterhin als Aus-/Weiterbildungsträger arbeiten.

Warum ist der Datenschutz in der Psychotherapie von Bedeutung?

Der Datenschutz in der psychotherapeutischen Versorgung, das wurde mir während meiner 8-jährigen intensiven Arbeit deutlich, ist von sehr großer Bedeutung. Sowohl in einer Psychotherapie und auch während der Aus- und Weiterbildung zum/zur Psychotherapeut*in werden die empfindlichsten besonderen personenbezogenen Daten verarbeitet und meistens für 10 Jahre archiviert. Es wird auf die sehr vertraulichen Teile der eigenen Lebensgeschichte eingegangen, auf die Probleme, Sorgen, Ängste und Gedanken, sexuelle Orientierung, politische Meinungen, auf die eigene Vergangenheit und auf die Beziehungen zu anderen Menschen und damit also auch auf solche Daten von Dritten, auf Basis ihrer Beziehungen zu Patient*innen in Behandlung bzw. mit Aus/Weiterbildungsteilnehmer*innen in Aus-/Weiterbildung. Während Ihrer Aus-/Weiterbildung müssen schließlich die Aus-/Weiterbildungsteilnehmer*innen zuerst während Ihrer „Lehrtherapie“ und später während Ihrer „Supervision“, auch sehr viel über das eigene Leben Ihren Lehrtherapeuten bzw. Supervisoren anvertrauen. Leider geschehen immer wieder datenschutzrechtliche Grenzüberschreitungen mit beruflichen und gesundheitlichen Konsequenzen für Betroffene.

Bei Patientinnen ist die Situation noch besorgniserregender, denn psychisch leidende Menschen sind, nach einer sehr kritischen und konservativen Studie (Brieger, Menzel, Hamann), mindestens um das 30 bis 50-fache mehr vom Suizid gefährdet als psychisch gesunde Menschen. Eine falsche Handhabung der Daten von Patientinnen kann also fatale Folgen nach sich ziehen. Diese Tatsache amplifiziert in besonderem Maße die Notwendigkeit eines zuverlässigen und durchdachten Datenschutzkonzeptes sowohl für Institutionen, welche die Ausbildung und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen leisten, als auch für die Organisationen der stationären und ambulanten Versorgung. Eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und auch der Psychotherapeutinnen selbst zu den Datenschutzgesetzen und zu den sich entwickelnden technischen Möglichkeiten muss fortlaufend gewährleistet werden. Besondere personenbezogene Daten, ob von Patient*innen oder Aus-/Weiterbildungsteilnehmer*innen, müssen hochgradig geschützt werden.

Wer kann am AK Psychotherapie teilnehmen und wer den AK-Psychotherapie aufsuchen?

Als Teilnehmer willkommen sind Datenschutzbeauftragte, die innerhalb der psychotherapeutischen Versorgung bereits Datenschutz machen. Aufsuchen können den AK Psychotherapie sowohl interessierte Datenschutzbeauftragte, welche im Bereich der Psychotherapie am Datenschutz arbeiten möchten und die ich in Seminaren gerne tiefer in die psychotherapeutische Versorgung einführen werde. Aufsuchen können den AK Psychotherapie auch zuständige Aufsichtsbehörden, Institutionen in der psychotherapeutischen Selbstverwaltung, Aus-Weiterbildung und Versorgung zwecks professionellen Austausches zu ihrer Datenschutzorganisation.

Wie arbeitet der AK Psychotherapie?

Der AK Psychotherapie trifft sich einmal jährlich zu einem Präsenztreffen. Dazwischen finden je nach Bedarf Online-Treffen statt.

Die Arbeit des Arbeitskreises basiert auf einem vertrauensvollen und geschützten Miteinander zum Zwecke eines offenen, professionellen Erfahrungsaustausches. Die Teilnehmenden des Arbeitskreises erstellen gemeinsame interne Arbeitshilfen und Stellungnahmen, geben Orientierungshilfen und diskutieren mit Aufsichtsbehörden sowie mit Fachleuten aus Organisationen in der psychotherapeutischen Versorgung, aus Institutionen der Selbstverwaltung und aus Trägern der Aus-Weiterbildung.

Interessierte können sich an die Geschäftsstelle oder die Leitung des Arbeitskreises wenden.

 

 

Quellen: 

(1) Statistisches Bundesamt, URL: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/03/PD21_N022_23.html#:~:text=Wie%20das%20Statistische%20Bundesamt%20mitteilt,mehr%20als%20f%C3%BCnf%20Jahre%20zuvor.
(2) Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), URL:
https://www.kbv.de/html/zahlen.php#:~:text=Kennzahlen%20der%20ambulanten%20Versorgung%20auf,pro%20Jahr%20in%20den%20Praxen.
(3) ARD, SWR, URL: https://www.tagesschau.de/investigativ/swr/vollbild-heilpraktiker-101.html
(4) Bundes Psychotherapeuten Kammer (BPtK), URL:  https://www.bptk.de/pressemitteilungen/psychisch-kranke-warten-142-tage-auf-eine-psychotherapeutische-behandlung/
(5) Brieger, Menzel, Hamann: „Wird die Rolle von psychischen Erkrankungen beim Suizid überbewertet?“, 2021, Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsforschung Gesundheitsschutz (https://pmc.ncbi.nlm.nih.gov/articles/PMC8650731/)

Kontakt

Milutin Stanisavljević Miles
Sprecher

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