Die Mitglieder erarbeiten Vorschläge zu Gesetzesänderungen oder zu neuen Gesetzen. Darüber hinaus veröffentlich der Arbeitkreis Stellungnahmen zu aktuellen Datenschutzproblemen und deren Lösung.
Der Arbeitskreis trägt dazu bei, dass das Datenschutzrecht im Sinne der Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Menschen verständlich und besser anwendbar wird.
Der AK Recht trifft sich in der Regel vier Mal jährlich an jeweils zwei Tagen an wechselnden Orten bundesweit.