IT-Sicherheitsrechtstag 2017
Umsetzung von Datenschutz-Grundverordnung und IT-Sicherheitsgesetz in der Praxis
Gemeinsame Infoveranstaltung des TeleTrusT und des BvD
Wie gestalten Unternehmen ihr Datenschutzmanagement bereits mit Blick auf die ab Mai 2018 in der EU geltende Datenschutz-Grundverordnung rechtssicher? Welche Anforderungen stellen die Aufsichtsbehörden an den Datenschutz? Was bedeutet „Stand der Technik“? Worauf ist bei Datenschutz-Auditierungen zu achten? Der Bundesverband IT-Sicherheit e.V. (TeleTrusT) und der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. geben im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 07.11.2017 in Berlin praktische Anleitung.
Programm (Änderungen vorbehalten)
ab 09:15 Uhr
Registrierung
10:00 Uhr
RA Karsten U. Bartels, LL.M., HK2 Rechtsanwälte, TeleTrusT-Vorstand
Begrüßung
Werner Wüpper, WMC, Leiter TeleTrusT-AG „Informationssicherheitsmanagement“
Moderation
10:15 Uhr
RAin Mareike Gehrmann, Taylor Wessing
„Herausforderung EU-Datenschutz-Grundverordnung – Ein Bericht aus der Praxis“
(mit Ko-Vortrag von Mandantem)
11:00 Uhr
Thomas Spaeing, BvD-Vorsitzender
„Der betriebliche Datenschutzbeauftragte in der DS-GVO“
11:45 Uhr
Dr. Philipp Stroh, Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
„Wenn die Aufsichtsbehörde klingelt: Wie läuft eine Prüfung ab?“
12:30 Uhr
Mittagspause (Buffet)
13:15 Uhr
RA Karsten U. Bartels LL.M., HK2
„Implementierung gesetzlicher IT-Sicherheitsmaßnahmen nach DS-GVO und IT-Sicherheitsgesetz“
14:00 Uhr
Tomasz Lawicki, AC Schwerhoff; Leiter TeleTrusT-AK „Stand der Technik“
„Maßnahmenermittlung nach dem Stand der Technik“
14:45 Uhr
Kaffeepause
15:15 Uhr
Thomas Dorstewitz, Stadtwerke Hannover
„DS-GVO – Vorgehensweise zur Umsetzung am Praxisbeispiel enercity (Stadtwerke Hannover AG)“
16:00 Uhr
Jörg Schlißke, Tobias Mielke, TÜV Informationstechnik
„Datenschutz-Auditierung“
16:45 Uhr
Zusammenfassung
ca. 17:00 Uhr
Ende der Veranstaltung