Frank Spaeing

Jeopardy zu Gesetzesänderungen

Mögen Sie Jeopardy? Die Spieleshow, bei der Sie auf Basis der vorgegebenen Antworten die richtige Frage erraten müssen und die Chance haben, viel Geld zu gewinnen?

Bundesregierung und Bundestagsverwaltung luden diese Woche am 29.05.2017 zu einer eigenen Veranstaltung dazu ein. Der Rahmen war mit einer Anhörung des Ausschusses für Soziales und Arbeit gekonnt gewählt: Wer würde hier schon grundlegende Regeln zum Datenschutz vermuten. Offiziell ging es um Änderungen im Bundesversorgungsgesetz und weiterer Gesetze, BT-Drucksache 18/12041. Die offiziellen Unterlagen wirkten auch harmlos: Änderungen in Versorgungsbezügen. Die Liste der eingeladenen Sachverständigen machte dann doch stutzig: Neben einem Vertreter des Deutscher Gewerkschaftsbundes der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V., die Bundesagentur für Arbeit, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e.V., die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe e.V., etc.

Offensichtlich hatten aber die eingeladenen Sachverständigen doch weitere Unterlagen als dem normalen Bürger über die Seiten der Bundestagsverwaltung zur Verfügung gestellt wurden. Einen ersten Vorgeschmack vermittelten die veröffentlichten Stellungnahmen. Änderungen des SGB, der Abgabenordnung etc. standen aber nicht in den offiziell für die Ausschusssitzung hinterlegten Dokumenten zu den Gesetzesänderungen.

So konnte sich der interessierte Bürger auf Basis der Aussagen der Mitarbeiter der BfDI und der Vertreter des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit selbst überlegen, welche Formulierungen wohl der Bundesgesetzgeber derzeit im Gesetzgebungsverfahren behandelt. Dass diese beiden Vertreter von Datenschutzaufsichtsbehörden die vorgesehenen Regelungen zur Einschränkung der Betroffenenrechte in der Abgabenordnung als nicht DS-GVO-konform bezeichneten, lässt nichts Gutes ahnen. Dass offensichtlich auch der sofortige Vollzug bei Anordnungen der BfDI bei Datenschutzverstößen in beiden Gesetzen – SGB X und in der AO – ausgesetzt werden soll, ist dann fast schon erwartungskonform. Es ging auch um Änderungen der Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen für Bäcker, aber dann auch um die Erhebung, Speicherung und Zugänglichmachung der Fingerabdrücke von Asylsuchenden. Das Wortprotokoll ist in einer elektronischen Vorabfassung bereits veröffentlicht.

Der Innenausschuss befasst sich nun am 31.05.2017 als TOP 3 mit dem Gesetz – mal sehen, ob die Bundestagverwaltung bis dahin ein Minimum an Transparenz hinbekommt und den Gesetzestext veröffentlicht.

Ansonsten kann man wieder versuchen, über die Fragen aus den Ausschüssen die Änderungen in den Bundesgesetzen zu erraten. Nur gewinnen kann man dabei nichts.

Autor:
Rudi Kramer, stellv. BvD-Vorstandsvorsitzender

Kommantar durch Frank Spaeing:
Zu diesem Jeopardy-Spiel sei auf die Pressemitteilung der Deutschen Vereinigung für Datenschutz e.V. (DVD) „Datenschutzvereinigung warnt vor ‚Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften'“ verwiesen, dort ist auch der Änderungsantrag von CDU/CSU und SPD zum Entwurf eines Gesetzes “zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes” (Deutscher Bundestag Ausschuss für Arbeit und Soziales v. 18.05.2017, Ausschussdrucksache 18(11)1031) veröffentlicht.

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