KI-Ausschuss des BvD veröffentlicht Stellungnahme zum AI Act

Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar betont der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

Der EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe, indem er klare Regeln schafft, die Risiken von KI-Technologien minimieren und gleichzeitig Innovation fördern. „Datenschutzbeauftragte sind zentrale Akteure bei der Umsetzung des EU AI Acts. Sie verbinden technologische Fortschritte mit ethischen und rechtlichen Standards und tragen so dazu bei, Vertrauen in KI-Systeme zu stärken“, betont der Ausschuss.

Am Europäischen Datenschutztag steht der Schutz der Grundrechte im digitalen Zeitalter im Mittelpunkt. Der EU AI Act greift dieses Anliegen auf, indem er einen risikobasierten Ansatz verfolgt, der Transparenz, Sicherheit und ethische Werte in den Fokus rückt.

Entscheidend ist, dass Datenschutzbeauftragte und -berater frühzeitig und aktiv an der Gestaltung des Rechtsrahmens und der Nutzung von KI in den von ihnen betreuten Organisationen mitwirken können.

Mit dem EU AI Act zeigt Europa, dass Datenschutz, Regulierung und technologischer Fortschritt Hand in Hand gehen können. Diese Botschaft gewinnt am Europäischen Datenschutztag besondere Relevanz und unterstreicht die Bedeutung der Rolle von Datenschutzbeauftragten in einer zunehmend digitalisierten Welt, ohne die Rechte betroffener Personen zu gefährden.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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